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Urteil gegen Ryanair auf Mallorca: Airline hatte Gewerkschafter gegängelt

Ein Richter in Palma sah es als erwiesen an, dass die Airline einem Vertreters der Gewerkschaft USO die ihm zustehenden Stunden für gewerkschaftliche Aufgaben verweigerte

Urteil gegen Ryanair am Standort Palma.

Urteil gegen Ryanair am Standort Palma. / Ryanair

J.F. Mestre

J.F. Mestre

Ein Richter auf Mallorca hat die Billigfluggesellschaft Ryanair wegen der Verletzung von Gewerkschaftsrechten an der Basis Palma verurteilt, einem der wichtigsten Standorte der irischen Airline. Der Oberste Gerichtshof der Balearen gab mit seinem Urteil der Klage eines Gewerkschafters statt. Dieser hatte angezeigt, dass ihm die Ausübung seiner gewerkschaftlichen Aufgaben erschwert werde, weil das Unternehmen ihm die ihm zustehenden Stunden innerhalb seiner Arbeitszeit nicht genehmigte, die er für die Vertretung der Interessen seiner Kolleginnen und Kollegen nutzen wollte. Das Gericht stellte eine Verletzung der sogenannten Koalitionsfreiheit fest, rügte das Verhalten der Airline, die dem Gewerkschaftsvertreter Hürden für seine Tätigkeit im Betriebsrat auferlegt habe, und sprach ihm eine Entschädigung von 3.750 Euro zu.

Der Hintergrund: Aufgrund der hohen Zahl von Ryanair-Angestellten in Palma wurde bei der Airline ein Betriebsrat gebildet, dessen Mitglieder von der Belegschaft gewählt werden. Diese Vertreter gegenüber dem Unternehmen gehören zugleich den Gewerkschaften an, die bei den Wahlen antreten. Keiner der Vertreter ist vollständig freigestellt, das heißt: Alle müssen ihren regulären Dienst leisten, haben jedoch Anspruch darauf, dass ihnen der Arbeitgeber ein Kontingent an Stunden zur Wahrnehmung ihrer gewerkschaftlichen Aufgaben einräumt.

Gewerkschafter hielt sich an Vorgaben, die Airline nicht

Der Kläger wurde als Vertreter der Gewerkschaft USO gewählt. Zwischen Belegschaft und Unternehmen bestand eine Vereinbarung, wonach die Beantragung dieser Stunden mit einem Monat Vorlauf anzukündigen ist – mit der Begründung, dass so die komplexe Einsatz- und Flugplanung ab Mallorca nicht durcheinandergerate.

Nach Darstellung des Gerichts hielt sich der Arbeitnehmer an diese Vorgabe. Trotzdem verweigerte Ryanair ihm die beantragten Stunden – trotz frühzeitiger Anmeldung. Als Begründung führte die Airline stets an, die Freigabe könne den Flugbetrieb und die Dienstplanung beeinträchtigen. Diese Ablehnung wiederholte sich dreimal. Daraufhin entschloss sich der Vertreter, unterstützt von seiner Gewerkschaft, vor Gericht zu ziehen.

Erstes Urteil dieser Art auf Mallorca

Laut dem Urteil ist es das erste Mal, dass ein Gericht auf Mallorca Ryanair wegen der Verletzung gewerkschaftlicher Rechte verurteilt. Gleichzeitig wird darauf verwiesen, dass auch Gerichte in anderen Städten bereits in ähnlicher Weise entschieden haben – die beanstandeten Praktiken seien also nicht auf Palma beschränkt, sondern beträfen auch weitere Ryanair-Basen an anderen spanischen Flughäfen.

Der Richter hält in seiner Begründung fest, es liege eine Verletzung der Gewerkschaftsfreiheit vor, weil das Unternehmen die Weigerung, die Aufgaben des Vertreters entsprechend umzuplanen und so die Inanspruchnahme des beantragten Stundenkontingents zu ermöglichen, nicht ausreichend begründet habe. Tatsächlich handle es sich um eine „ungerechtfertigte Verweigerung“. Das Stundenkontingent, so das Gericht, sei Teil des Grundrechts auf Gewerkschaftsfreiheit in seiner Ausprägung als Recht auf Ausübung gewerkschaftlicher Tätigkeit.

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