Abriss oder nicht? Zittern in Cala Ratjada um beliebten Strandkiosk am Son-Moll-Strand
Umweltschützer hatten Anzeige gegen den Betrieb direkt auf dem Strand erhoben. Möglicherweise wird die Gemeinde noch vor Saisonbeginn angewiesen, das seit 50 Jahren bestehende Lokal abzureißen

Archivbild des Strandlokals Son Moll / GOB
Stammgäste zittern, Umweltschützer hoffen: Die balearische Küstenbehörde prüft aktuell, ob der beliebte Strandkiosk am Son-Moll-Strand in Cala Ratjada abgerissen werden soll. Der Bar, die nur im Sommer geöffnet hat, aber auch den Winter über nicht abgebaut wird, könnte das gleiche Schicksal ereilen wie zahlreichen andere "chiringuitos", die in den vergangenen Jahren auf Mallorca dicht machen mussten.
Noch vor der Urlaubersaison?
"Es kann sein, dass wir schon bald den Abrissbescheid kommen - oder aber, dass alles so bleibt, wie es ist", so der Umweltdezernent im zuständigen Rathaus von Capdepera, Manuel Filgueiras, auf MZ-Anfrage. Die Gemeinde sei nur ausführende Kraft, habe aber keine Entscheidungskompetenz. Auch wann die Entscheidung getroffen wird, sei im Rathaus vollkommen unklar. "Wir hoffen, dass es schnell geschieht, bevor die Urlaubersaison losgeht - so oder so", so Filgueiras. Eine MZ-Anfrage an die Küstenbehörde blieb bisher unbeantwortet.
Derweil sorgen die Gerüchte um den möglichen Abriss in den sozialen Netzwerken bereits für Diskussionen. Zahlreiche Stammurlauber bedauern den möglichen Abriss - immerhin prägt die Bar mit dem Verkaufstresen und einigen Außentischen bereits seit rund 50 Jahren den Stadtstrand.
Nur abbaubare Kioske erlaubt
Grund für die Prüfung der Rechtmäßigkeit des Betriebs ist eine Anzeige der Umweltschutzorganisation GOB, die bereits im vorletzten Jahr Anzeige gegen die Strandbar erstattet hat, da sie gegen das geltende Küstenschutzgesetz verstoße. Tatsächlich sind laut aktueller Gesetzeslage Bauten im öffentlich-maritimen Küstenbereich, die dauerhaft bestehen, nicht gestattet. An mehreren anderen Stränden auf Mallorca wurden dauerhafte Strandlokale daher in den vergangenen Jahren bereits durch solche ersetzt, die in den Wintermonaten komplett abgebaut werden können. Dadurch soll die Regenerierung der Küstenlandschaft sichergestellt werden.
Derzeit arbeitet die balearische Landesregierung jedoch an einem neuen Küstengesetz für Mallorca und die Nachbarinseln, das nachträgliche Legalisierungen unter bestimmten Umständen möglich machen soll - auch dann, wenn sie nicht als Kulturgut oder geschütztes Baudenkmal eingestuft sind. Diese neue, noch nicht rechtskräftige Regelung könnte unter Umständen auch die Rettung der Son-Moll-Strandbar werden.
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