Oberster Gerichtshof kippt Spaniens zentrales Register für Ferienwohnungen
Der Oberste Gerichtshof begründet seine Entscheidung mit Zuständigkeitsüberschreitungen des Staates bei der Schaffung eines nationalen Registers

Der Obertste Gerichtshof hat das zentrale Register für Ferienwohnungen aufgehoben. / Foto: DM
Gabriel Santamarina
Der Oberste Gerichtshof Spaniens hat das zentrale staatliche Register für Kurzzeitvermietungen gekippt. Die Richter gaben damit einer Klage der Autonomieregion Valencia teilweise statt. Nach Ansicht des Gerichts überschritt der Staat mit der Schaffung eines einheitlichen nationalen Registers seine Zuständigkeiten.
Die Regelung sah vor, dass Wohnungen, Zimmer oder andere Unterkünfte, die touristisch oder saisonal über Plattformen wie Airbnb oder Booking vermietet werden, vorab eine Registrierungsnummer erhalten müssen. Ohne diese Kennnummer hätten entsprechende Anzeigen im Internet nicht veröffentlicht werden dürfen. Eigentümer mussten sich dafür auf einer staatlichen Plattform registrieren und zugleich die jeweils geltenden lokalen und regionalen Vorschriften erfüllen.
Das steckte hinter dem Register
Mit dem Register wollte die spanische Regierung gegen illegale Ferienwohnungen vorgehen. Die Behörden sollten nachvollziehen können, welche Unterkunft wo vermietet wird, wer sie anbietet und unter welcher Modalität dies geschieht. Außerdem sollte geprüft werden können, ob die erforderlichen Genehmigungen vorliegen oder ob die Eigentümergemeinschaft eine solche Nutzung erlaubt.
Der Oberste Gerichtshof hebt nun ausschließlich jene Bestimmungen auf, mit denen das zentrale staatliche Register geschaffen wurde. Andere Teile der Regelung bleiben dagegen bestehen. Dazu gehören die digitale zentrale Anlaufstelle für Vermietungen, die Pflichten der Online-Plattformen zur Datenübermittlung sowie die Weitergabe von Daten zu statistischen Zwecken.
Sorge über den Boom der Ferienwohnungen
Zur Begründung verweist das Gericht auf die Kompetenzverteilung zwischen Staat und autonomen Gemeinschaften. Zwar erkenne es die wachsende Sorge über den Boom der Ferienwohnungen und mögliche Missbräuche an. Die einschlägige EU-Verordnung verlange aber nicht, dass ein Mitgliedstaat ein nationales Register schaffen müsse. Die Regulierung von Ferienwohnungen liege in wesentlichen Teilen bei den autonomen Gemeinschaften und teilweise auch bei den Gemeinden.
Das Wohnungsbauministerium erklärte nach dem Urteil, der Oberste Gerichtshof habe die Zuständigkeit für Register touristischer Unterkünfte und Saisonvermietungen den autonomen Gemeinschaften überlassen. Diese müssten nun für die Einhaltung der Vorschriften sorgen.
Die Vereinigung der Ferienwohnungsanbieter von Barcelona begrüßte die Entscheidung. Sie sieht sich in ihrer Kritik bestätigt, wonach das staatliche Register bestehende Strukturen verdoppelt, Rechtsunsicherheit geschaffen und in regionale Zuständigkeiten eingegriffen habe. Mit dem Urteil verschiebt sich das Gleichgewicht der Zuständigkeiten. Das zentrale staatliche Register ist aufgehoben, die digitale Struktur zum Austausch von Informationen bleibt jedoch bestehen.
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