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Brüssel rügt Spaniens Urlauber-Register – Applaus von den Hoteliers auf Mallorca

Die EU wirft Spanien Datenschutzverstöße bei der Erfassung von Reisedaten vor und droht mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof

Eine Rezeptionistin nimmt im Hotel Ars Magna in Palma die Daten einer Frau auf.

Eine Rezeptionistin nimmt im Hotel Ars Magna in Palma die Daten einer Frau auf. / Manu Mielniezuk

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Redaktion MZ

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Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Spanien eingeleitet. Hintergrund ist das spanische Reisedaten-Register, das Beherbergungsbetriebe, Online-Plattformen und Autovermietungen verpflichtet, umfangreiche persönliche Daten von Reisenden zu erheben, zu speichern und an eine zentrale staatliche Datenbank zu übermitteln. Nach Ansicht der Kommission verstößt diese Praxis gegen EU-Vorgaben zum Datenschutz.

Konkret kritisiert Brüssel, dass die erfassten Datenkategorien zu weit gingen. Dazu gehören nach Angaben der Kommission unter anderem Zahlungsdaten und GPS-Daten. Zudem sei der Zugriff der Polizei auf die Daten nicht ausreichend auf klar bestimmte und ausdrücklich genannte Zwecke beschränkt. Auch die Speicherdauer von drei Jahren hält die EU-Kommission für unverhältnismäßig.

Mit dem Verfahren reagiert Brüssel auf mögliche Verstöße gegen die EU-Richtlinie zum Datenschutz im Bereich der Strafverfolgung. Diese regelt, wie Polizeibehörden personenbezogene Daten verarbeiten dürfen, ohne das Grundrecht auf Datenschutz zu verletzen. Spanien hat nun zwei Monate Zeit, um auf die Vorwürfe zu reagieren und die beanstandeten Punkte zu beheben. Geschieht dies nicht, kann die Kommission in einem weiteren Schritt eine mit Gründen versehene Stellungnahme abgeben. Am Ende des Verfahrens könnte eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof stehen.

Applaus von den Hoteliers

Die spanische Hoteliersvereinigung CEHAT und der Hoteliersverband auf Mallorca (FEHM) sehen sich durch die Entscheidung der EU-Kommission bestätigt. Die Verbände kritisieren das dem Urlauber-Register zugrunde liegende Königliche Dekret 933/2021 seit dessen Veröffentlichung und sprechen von einer Regelung, die an der betrieblichen Realität des Tourismussektors vorbeigehe. Nach Ansicht der Hoteliers zwingt das Dekret Unternehmen zu einem unverhältnismäßigen bürokratischen Aufwand und macht sie zugleich zu Verwahrern großer Mengen sensibler Daten.

CEHAT verweist dabei insbesondere auf Kreditkartendaten, Finanztransaktionen und Geolokalisierungsdaten. Dies erhöhe aus Sicht des Verbandes auch die Risiken im Bereich der Cybersicherheit. Zudem sieht die Vereinigung zentrale europäische Grundsätze wie Verhältnismäßigkeit, Datensparsamkeit und Schutz der Privatsphäre verletzt.

Sicherheit nicht auf Kosten von Grundrechten

Die Hoteliers betonen zugleich, dass sie die Arbeit der Sicherheitskräfte anerkennen und zur Zusammenarbeit bereit seien. Sicherheit dürfe jedoch nicht auf Kosten grundlegender Rechte der Bürger oder durch aus ihrer Sicht rechtswidrige Belastungen der Unternehmen erreicht werden. CEHAT fordert deshalb die sofortige Aufhebung des Dekrets und Beratungen mit allen betroffenen Akteuren. Ziel müsse ein alternatives System sein, das polizeiliche Arbeit unterstützt, zugleich aber die Privatsphäre der Reisenden und europäisches Recht respektiert.

CEHAT-Präsident Jorge Marichal erklärte, Sicherheit sei für Spanien von zentraler Bedeutung. Zugleich warf er dem Innenministerium vor, das Vertrauensverhältnis zum Tourismussektor beschädigt und Warnungen der Branche ignoriert zu haben. Das europäische Verfahren müsse nun zu einer grundlegenden Änderung der Gesetzgebung führen.

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