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Nach Verhaftung von Anti-Tourismus-Aktivistinnen auf Mallorca: Richter lässt Vorwurf der kriminellen Vereinigung fallen

Die beiden Aktivistinnen werden derzeit nur wegen Sachbeschädigung angeklagt und sind auf freiem Fuß

Die beiden Aktivistinnen auf dem Weg zum Gericht.

Die beiden Aktivistinnen auf dem Weg zum Gericht. / Ana B. Muñoz

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Der Richter, der die Ermittlungen zu den tourismuskritischen Graffiti an Immobilienbüros in Santa Maria leitet, wirft den beiden festgenommenen Aktivistinnen bislang keine Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung vor. Diesen Straftatbestand hatte die Guardia Civil in ihrem Ermittlungsbericht aufgeführt.

Laut den Gerichtsakten beschränkt sich der Vorwurf gegen die beiden jungen Frauen derzeit auf Sachbeschädigung. Das gilt sowohl für den Beschluss zur Eröffnung des gerichtlichen Verfahrens als auch für die Entscheidung, die Festgenommenen ohne Auflagen auf freien Fuß zu setzen. Sie müssen lediglich vor Gericht erscheinen, wenn sie vorgeladen werden.

Die Guardia Civil hatte die beiden Frauen in der vergangenen Woche im Zusammenhang mit Schmierereien an fünf Immobilienbüros in Santa Maria festgenommen. Die Taten ereigneten sich in der Nacht zum 1. Juni und richteten sich gegen die touristische Überlastung der Insel. In ihrem Ermittlungsbericht gehen die Beamten davon aus, dass die Täter „koordiniert und vorsätzlich“ gehandelt haben. Zudem stellten sie einen Zusammenhang zu einem Aktionsleitfaden her, den die Plattform „Menys turisme, més vida“ am 7. Juli im Vorfeld der für Sonntag (26.7.) angekündigten Demonstration veröffentlicht hatte.

Beschädigung eines Kulturguts

Neben Sachbeschädigung führen die Ermittler auch eine Beschädigung historischen Kulturguts auf, da sich eines der betroffenen Immobilienbüros in einem denkmalgeschützten Gebäude befindet. Darüber hinaus nahmen sie den Straftatbestand der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung in den Bericht auf. Dieser setzt den Zusammenschluss von mehr als zwei Personen voraus, die gemeinsam Straftaten begehen wollen, und kann mit bis zu zwei Jahren Haft geahndet werden.

Der zuständige Richter sieht dafür bislang offenbar keine ausreichende Grundlage. Die genaue Art und die Umstände der Taten sowie die daran beteiligten Personen seien noch nicht abschließend geklärt. Auch in der offiziellen Pressemitteilung der Guardia Civil ist von einer kriminellen Vereinigung keine Rede.

Anwalt kritisiert die Guardia Civil

Der Anwalt der beiden Aktivistinnen, Josep de Luis, erhebt derweil schwere Vorwürfe gegen den Chef der Guardia Civil auf den Balearen, General Alejandro Hernández. Dieser habe den Polizeieinsatz in der Öffentlichkeit falsch dargestellt, sagte De Luis. So habe es entgegen den Aussagen des Generals keine Hausdurchsuchung gegeben, weil dafür keine richterliche Genehmigung vorgelegen habe. Stattdessen hätten die beiden Frauen bestimmte Kleidungsstücke selbst herausgegeben. Nach Darstellung ihres Anwalts geschah dies jedoch nicht völlig freiwillig: Den Aktivistinnen sei gesagt worden, sie könnten nach Hause gehen, wenn sie kooperierten. Andernfalls müssten sie in Gewahrsam bleiben. Auch die rechtliche Beratung durch einen Pflichtverteidiger hält De Luis für unzureichend, da sie lediglich telefonisch und nur wenige Minuten lang erfolgt sei.

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