Ein deutsches Ehepaar kann sich nach jahrelangem Streiten nun doch über eine Zahlung ihrer Versicherung freuen. Nachdem sie im Jahr 2017 bestohlen worden waren, hat ein Gericht in Palma ihrer Klage in Teilen stattgegeben, die Versicherung muss 46.664,80 Euro zahlen.
Der deutsche Architekt und seine Frau hatten 2017 ein luxuriöses Haus in Port d'Andratx für 10.000 Euro im Monat gemietet. Am 24. Juli ging das Ehepaar zum Abendessen. Als sie zurückkamen, stand die Terrassentür offen. Diebe hatten sie aufgebrochen und waren in das Gebäude eingedrungen. Dort befanden sich zu dem Zeitpunkt Luxushandtaschen von Louis Vuitton, Hermès und Chanel sowie Schmuck aus Weißgold und Diamanten. Diese Wertgegenstände waren nicht in einem Safe verstaut, sondern für die Diebe leicht zugänglich.
Fehlerhafte Alarmanlage
Nach dem Diebstahl weigerte sich die Versicherung, das Ehepaar zu entschädigen. Die Begründung: Die Alarmanlage sei nicht angeschlossen worden, damit hätten die Diebstahlopfer ihren Vertrag mit der Versicherung nicht eingehalten.
Das Ehepaar konnte allerdings mit ihrem Anwalt Pau Cruelles nachweisen, dass sehr wohl eine Alarmanlage existierte und angeschlossen war. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass die Verbindung zur Zentrale aus unbekannten Gründen unterbrochen war.