Steuer-Endspurt 2026: Was Mallorca-Eigentümer bis Silvester erledigen sollten
Nicht-Residenten müssen ihre spanische Steuererklärung für 2025 bis zum 31. Dezember abgeben, auch wenn die Immobilie nie vermietet wurde. Ab Januar gelten außerdem ein neues Formular und neue Fristen

Wer in Spanien eine Zweitwohnung besitzt und nicht hier lebt, muss jedes Jahr eine Steuererklärung abgeben, auch ohne Mieteinnahmen. / Iberian Tax
Für viele deutsche Eigentümer ist der Herbst die Zeit, in der die Finca winterfest gemacht und schon der nächste Mallorca-Urlaub geplant wird. Eine Aufgabe gerät dabei leicht in Vergessenheit: die jährliche Steuererklärung in Spanien. Wer auf der Insel eine Wohnung oder ein Haus besitzt, aber nicht in Spanien steuerlich ansässig ist, muss sie jedes Jahr einreichen. Das gilt auch dann, wenn die Immobilie ausschließlich privat genutzt wird oder leer steht.
Steuern ohne Mieteinnahmen?
Ja. Spanien unterstellt Eigentümern einer Zweitwohnung ein fiktives Einkommen, das sogenannte unterstellte Einkommen (renta imputada). Erklärt wird es mit dem Formular Modelo 210. Grundlage ist der Katasterwert (valor catastral), den Sie auf Ihrem jährlichen IBI-Bescheid finden, also dem Bescheid der spanischen Grundsteuer. Davon werden je nach Gemeinde 1,1 Prozent oder 2 Prozent als Einkommen angesetzt. Der Steuersatz beträgt für Eigentümer aus Deutschland, Österreich und anderen EU-Staaten 19 Prozent, für Eigentümer aus der Schweiz 24 Prozent. In Deutschland spielt das unterstellte Einkommen übrigens keine Rolle, weil die Eigennutzung dort nicht besteuert wird. Erklärt wird es nur in Spanien.

Auch wenn das Haus nur selbst genutzt wird, fällt in Spanien jedes Jahr Steuer auf das unterstellte Einkommen an. Die Erklärung für 2025 ist bis zum 31. Dezember 2026 fällig. / Iberian Tax
Ein Beispiel: Bei einem Katasterwert von 120.000 Euro und einem Satz von 1,1 Prozent ergibt sich ein unterstelltes Einkommen von 1.320 Euro. Ein deutscher Eigentümer zahlt dafür rund 251 Euro im Jahr, ein Eigentümer aus der Schweiz rund 317 Euro. Gehört die Immobilie einem Ehepaar, reicht jeder Partner eine eigene Erklärung für seinen Anteil ein.
Checkliste für die letzten Wochen des Jahres
- Erklärung für 2025 abgeben. Die Frist für das unterstellte Einkommen 2025 endet am Donnerstag, 31. Dezember 2026. Wer die Steuer per Lastschrift (domiciliación) zahlen möchte, muss schon bis zum 23. Dezember einreichen. Wegen der Feiertage lohnt es sich, nicht bis zur letzten Woche zu warten.

Die Erklärung lässt sich vollständig online und auf Deutsch erledigen, ganz entspannt von zu Hause aus. / Iberian Tax
- Versäumte Jahre nachholen. Wer früher keine Erklärung abgegeben hat, kann das jederzeit korrigieren. Bei freiwilliger Abgabe fällt ein Zuschlag von 1 Prozent plus 1 Prozent für jeden vollen Monat Verspätung an, nach einem Jahr 15 Prozent zuzüglich Zinsen. Meldet sich die Agencia Tributaria zuerst, drohen Strafen ab 50 Prozent der nicht gezahlten Steuer.
- Verkauf prüfen. Wer 2026 eine Immobilie verkauft hat, muss innerhalb von vier Monaten die Erklärung zum Veräußerungsgewinn einreichen. Der Käufer hat 3 Prozent des Kaufpreises einbehalten. Ist die tatsächliche Steuer niedriger, erhalten Sie die Differenz zurück.

Angebot für Nicht-Residenten / Iberian Tax
- Belege sammeln. Wer 2026 vermietet hat, sollte Rechnungen für Gemeinschaftskosten, IBI, Versicherung, Strom, Wasser und Reparaturen schon jetzt geordnet ablegen. Eigentümer aus der EU dürfen diese Kosten von ihren Mieteinnahmen abziehen.
- Unterlagen bereitlegen. Für die Erklärung brauchen Sie Ihre NIE, den aktuellen IBI-Bescheid mit Katasterreferenz und Katasterwert sowie Kaufdatum und Eigentumsanteil. Mehr ist für das unterstellte Einkommen in der Regel nicht nötig.

Mit IberianTax reichen Nicht-Residenten das Modelo 210 in wenigen Minuten online ein. Die Erklärung geht direkt an die Agencia Tributaria. / Iberian Tax
Was sich 2027 ändert
Mit der Ministerialverordnung Orden HAC/623/2026 hat Spanien das Modelo 210 grundlegend überarbeitet. Die Steuersätze bleiben gleich, das Verfahren ändert sich:
- Neues Formular für alle: Jede Erklärung, die ab dem 1. Januar 2027 eingereicht wird, muss die neue Version verwenden, egal für welches Steuerjahr. Wer die Frist für 2025 verpasst, reicht also nicht nur verspätet ein, sondern auch auf einem anderen Formular.
- Mehr Angaben: Abgefragt werden unter anderem die Tage, an denen die Immobilie vermietet oder selbst genutzt wurde, sowie der Eigentumsanteil. Vermieter müssen ihre Ausgaben künftig nach Kategorien aufschlüsseln statt als Gesamtsumme.
- Neue Fristen: Das unterstellte Einkommen 2026 kann erst ab dem 1. April 2027 erklärt werden; die Frist endet am 31. Dezember 2027. Mieteinnahmen 2026 werden vom 1. bis 20. April 2027 erklärt, wenn Steuer anfällt. Ergibt sich null oder ein Verlust, gilt der Zeitraum vom 1. bis 20. Januar 2027.
Einen ausführlichen Überblick bietet der Leitfaden zum Modelo 210 für 2026.

Badebucht auf Mallorca: Ab 2027 gelten für Eigentümer ein neues Formular und neue Fristen. / Iberian Tax
So erledigen Sie es in wenigen Minuten
IberianTax wurde genau für Eigentümer entwickelt, die außerhalb Spaniens leben. Die Plattform funktioniert vollständig online und auf Deutsch: Konto anlegen, Immobilie hinzufügen, einige verständliche Fragen beantworten und einreichen. Die Erklärung geht direkt an die Agencia Tributaria. Den offiziellen Beleg erhalten Sie per E-Mail. IberianTax ist registrierter Kooperationspartner (colaborador social) der spanischen Steuerbehörde und hat bereits mehr als 30.000 Erklärungen eingereicht. Die Erklärung zum unterstellten Einkommen gibt es ab 34,95 Euro inklusive Mehrwertsteuer. Mit dem Code MALLORCAZEITUNG erhalten Sie 10 Prozent Rabatt auf Ihre erste Erklärung.
Informationen
Warten Sie nicht bis zum letzten Tag des Jahres. Reichen Sie Ihre Erklärung für 2025 jetzt bei IberianTax ein und starten Sie entspannt ins neue Jahr.
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