Zum Hauptinhalt springenZum Seitenende springen

Lokale Steuern in Spanien: Was Immobilieneigentümer wissen sollten

IBI, Plusvalía, Müllgebühren und mehr — ein praktischer Überblick für alle, die eine Immobilie auf Mallorca besitzen

Der Katasterwert einer Immobilie wird für die IBI-Berechnung herangezogen

Der Katasterwert einer Immobilie wird für die IBI-Berechnung herangezogen / Iberian Tax

Wer eine Immobilie auf Mallorca besitzt, kennt das Gefühl: Irgendwann landet ein Schreiben im Briefkasten, oder auch nicht, und plötzlich stellt sich heraus, dass eine Rechnung längst fällig gewesen war. Lokale Steuern in Spanien sind nicht kompliziert, aber sie funktionieren anders als in Deutschland, Österreich oder der Schweiz. Wer die Grundregeln nicht kennt, zahlt am Ende mehr als nötig. Neben dem jährlichen Modelo 210, das für Nicht-Residenten verpflichtend ist, gibt es eine Reihe von Steuern und Gebühren, die direkt an die Gemeinde gehen. Sie kommen unabhängig davon, ob die Immobilie bewohnt, vermietet oder das ganze Jahr über geschlossen ist.

IBI, Plusvalía oder Müllgebühren sind einige der zusätzlichen Steuern, die zum Besitz einer Immobilie in Spanien gehören.

IBI, Plusvalía oder Müllgebühren sind einige der zusätzlichen Steuern, die zum Besitz einer Immobilie in Spanien gehören. / Iberian Tax

Was steckt hinter den lokalen Steuern?

Lokale Steuern werden nicht vom spanischen Staat, sondern vom jeweiligen Ayuntamiento, also der Gemeindeverwaltung, erhoben. Je nach Region übernimmt das eine beauftragte Einzugsbehörde: auf den Balearen ist das die ATIB, in der Provinz Alicante die SUMA. Das Geld fließt in die Grundversorgung vor Ort: Straßenreinigung, Beleuchtung, Müllabfuhr, Infrastruktur. Wer als Eigentümer im Grundbuch steht, ist zur Zahlung verpflichtet. Wohnsitz spielt dabei keine Rolle.

Die wichtigsten Steuern und Gebühren im Überblick

IBI — die Grundsteuer

Die IBI (Impuesto sobre Bienes Inmuebles) ist die Steuer, mit der die meisten Eigentümer als Erstes in Berührung kommen. Sie fällt jährlich an, gilt für Häuser, Wohnungen, Grundstücke, Garagen und Lagerräume, und betrifft Residenten wie Nicht-Residenten gleichermaßen. Grundlage der Berechnung ist der sogenannte Katasterwert der Immobilie. Den Steuersatz legt die Gemeinde selbst fest. Ob die Immobilie genutzt wird oder nicht, spielt für die Höhe keine Rolle. Gezahlt wird in der Regel zwischen April und November, die genauen Termine variieren je nach Ort. Wer keine Rechnung bekommt, ist trotzdem zahlungspflichtig. Das ist ein Punkt, der viele überrascht.

Müllgebühr (Tasa de Basura)

In manchen Gemeinden ist die Müllgebühr bereits in der IBI enthalten, in anderen kommt sie als separate Rechnung. Die Beträge sind überschaubar, überwiegend zwischen 50 und 200 Euro pro Jahr, aber auch sie sind unabhängig von der tatsächlichen Nutzung der Immobilie fällig.

Beim Kauf einer Immobilie gibt es Steuerverpflichtungen unabhängig von der tatsächlichen Nutzung

Beim Kauf einer Immobilie gibt es Steuerverpflichtungen unabhängig von der tatsächlichen Nutzung / Iberian Tax

IVTM — Kfz-Steuer

Wer ein in Spanien zugelassenes Fahrzeug hat, zahlt jährlich die IVTM. Sie funktioniert ähnlich wie die deutsche Kraftfahrzeugsteuer und richtet sich nach der Motorleistung. Für Fahrzeuge, die nur vorübergehend in Spanien sind und im Ausland zugelassen wurden, fällt sie in der Regel nicht an.

Plusvalía Municipal

Diese Steuer wird fällig, wenn eine Immobilie verkauft, vererbt oder verschenkt wird. Besteuert wird der Wertzuwachs des Grundstücks, nicht des Gebäudes, auf Basis des Katasterwerts, der Besitzdauer und des lokalen Steuersatzes. Sie ist getrennt von der Kapitalertragsteuer auf Immobilienverkäufe, die über die Modelo 210 läuft und bei der beim Verkauf drei Prozent einbehalten werden.

Gemeinschaftskosten (Gastos de Comunidad)

Technisch gesehen keine Steuer, aber rechtlich bindend: Wer in einer Wohnanlage, einem Apartmentkomplex oder einer Urbanisation Eigentümer ist, muss die Gemeinschaftskosten zahlen. Sie decken Garten, Pool, Aufzug, Treppenhaus und Sicherheit ab. Die Beträge variieren stark, von einigen Hundert bis zu mehreren Tausend Euro im Jahr. Wer nicht zahlt, riskiert rechtliche Schritte und kann beim Verkauf der Immobilie auf Probleme stoßen, denn ausstehende Schulden haften an der Immobilie selbst.

Wie bezahlen?

Für Nichtresidenten gibt es verschiedene Wege. Wer ein spanisches oder SEPA-Konto hat, kann ein Lastschriftmandat einrichten, das ist die einfachste Lösung. Manche Gemeinden bieten Online-Zahlung per Karte an, andere verlangen zwingend ein spanisches Konto. Persönlich im Rathaus zu zahlen, ist natürlich möglich, aber für jemanden, der in Deutschland lebt, wenig praktisch.

Viele Eigentümer nutzen einen Gestor vor Ort. Das funktioniert, ist aber oft teurer als nötig. Eine günstigere und bequemere Alternative ist IberianTax: Über die Plattform werden lokale Steuerzahlungen vollständig online abgewickelt, zu einem transparenten Einmalpreis. Wer möchte, kann die Zahlung auch automatisieren, sodass man sich künftig gar nicht mehr darum kümmern muss.

Iberian Tax begleitet Sie bei Ihren Steuerverpflichtungen mit Ihrem Ferienhaus in Spanien.

Iberian Tax begleitet Sie bei Ihren Steuerverpflichtungen mit Ihrem Ferienhaus in Spanien. / Iberian Tax

Was passiert, wenn man nicht zahlt?

Die Konsequenzen sind unangenehmer als viele denken. Bei verspäteter Zahlung fallen Säumniszuschläge von 5 bis 20 Prozent an, je nachdem, wie lange die Zahlung aussteht. Dazu kommen Zinsen. Wer dauerhaft nicht zahlt, dem kann die spanische Steuerbehörde das Bankkonto pfänden oder in extremen Fällen die Immobilie versteigern lassen. Das gilt auch für Nichtresidenten.

Beim Verkauf einer Immobilie prüft der Notar außerdem, ob offene Schulden bestehen. Unbezahlte IBI oder Gemeinschaftskosten können den Verkauf verzögern oder erschweren. Es lohnt sich also, hier keine Lücken entstehen zu lassen.

Der Zusammenhang mit dem Modelo 210

Wer eine Immobilie in Spanien besitzt und kein steuerlicher Resident ist, muss jährlich das Modelo 210 bei der spanischen Steuerbehörde einreichen. Das gilt unabhängig davon, ob die Immobilie vermietet wird, selbst genutzt wird oder das ganze Jahr leer steht.

Der direkte Bezug zu den lokalen Steuern: Der Katasterwert, der für die IBI-Berechnung herangezogen wird, ist derselbe Wert, der auch für das Modelo 210 relevant ist. Wer seinen IBI-Bescheid kennt und aufbewahrt, hat damit bereits eine wichtige Grundlage für seine Steuererklärung als Nicht-Resident.

Mit Iberian Tax problemlos das Modelo 210 digital einreichen.

Mit Iberian Tax problemlos das Modelo 210 digital einreichen. / Iberian Tax

IberianTax bietet hierfür eine vollständig digitale Lösung, die speziell für nichtresidente Eigentümer entwickelt wurde. Die Einreichung läuft über ein geführtes Online-Formular, dauert wenige Minuten und kostet ab 34,95 Euro. Die Plattform ist auf Deutsch verfügbar und erinnert automatisch an wichtige Fristen. Kein Bürotermin, keine Sprachbarriere, keine unerwarteten Zusatzkosten.

Lokale Steuern in Spanien sind kein großes Mysterium, aber sie funktionieren nach eigenen Regeln. Wer die Grundlagen kennt und seine Zahlungen im Griff hat, erspart sich Ärger. Und wer eine verlässliche Lösung sucht, die das meiste davon automatisch erledigt, ist bei IberianTax an der richtigen Adresse.

Erstellen Sie hier ein kostenloses Konto und prüfen Sie in aller Ruhe, ob unser Service Ihren Bedürfnissen entspricht.

Informationen

Tracking Pixel Contents