Gericht bestätigt: Chopin wohnte nicht in Zelle 2
Eine Firma wurde angewiesen, irreführende Werbung in der Kartause von Valldemossa zu unterlassen
Das Oberlandesgericht der Balearen hat ein Urteil bestätigt, das den Besitzern der Zelle der Kartause von Valldemossa verbot, diese als Aufenthaltsort des polnischen Komponisten Frederic Chopin zu bezeichnen. Die Firma Ferrà Capllonch muss nach dem Spruch vom Mittwoch (19.10.) jegliche irreführenden Hinweise entfernen. Die erste Instanz hatte bereits Ende Januar ein entsprechendes Urteil gefällt.
Damit ist gerichtlich definitiv festgelegt, dass Chopin und seine Lebensgefährtin George Sand im Winter 1838-39 in Zelle 4 des Gebäudes in dem mallorquinischen Bergdorf gewohnt hatten.
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