Die Zeiten, in denen sich Autofahrer noch weitgehend unbehelligt von der Polizei über die Insel bewegten, sind endgültig vorbei. Alkohol am Steuer wird auf Mallorca wie im übrigen Spanien ebenso scharf verfolgt und geahndet wie Geschwindigkeitsübertretungen oder Fahren ohne gültigen Tüv-Bescheid.

Doch nicht nur die Zahl der Verkehrs- und Radarkontrollen auf der Insel ist in den vergangenen Monaten beachtlich gestiegen. Ende 2007 wurde in Spanien eine weitere Verschärfung der nationalen Straßenverkehrsbestimmungen verabschiedet, die nun landesweit umgesetzt wird. Alkohol am Steuer, Fahren ohne Führerschein und auch die Übertretung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften sind laut Gesetzesnovelle keine bloßen Vergehen mehr, sondern werden als Straftat mit hohen Bußgeldern und gegebenenfalls auch mit Gefängnishaft geahndet.

Verkehrsverstöße im Ausland haben für deutsche Autofahrer zwar noch keinen Punkte-Eintrag im Flensburger Verkehrszentralregister zur Folge. Allerdings, so sagt Lorena Martín vom spanischen Automobilverband Comisariado Europeo del Automóvil (CEA), ist es üblich, dass spanische Polizeibeamte Bußgelder von ausländischen Autofahrern direkt vor Ort kassieren. Falls der Fahrer kein Geld dabei hat, bleibe sein Auto so lange in Polizeigewahrsam, bis er es auslösen kann.

Besser ist es natürlich, gar nicht erst in die Verlegenheit einer drohenden Bußgeldstrafe für ein Verkehrsvergehen auf Mallorca zu kommen. Was Urlauber und Residenten beim Autofahren in Spanien alles beachten sollten, hat die MZ im Folgenden zusammengefasst. Die Angaben beruhen auf Informationen des ADAC und des CEA.

Führerschein

Wer seinen Hauptwohnsitz in Spanien hat, muss seinen deutschen Führerschein hier nicht mehr registieren lassen. Eine Registrierung oder ein Umtausch ist aber empfehlenswert, da laut Auskunft des spanischen Innenministeriums die Geltungsdauer jedes Führerscheins dem spanischen Recht unterliegt und somit befristet ist. Die Verlängerung muss bei der Straßenverkehrsbehörde (Tráfico) unter Vorlage eines medizinischen Eignungsgutachtens in folgenden Zeitabständen regelmäßig beantragt werden: Führer der deutschen Fahrerlaubnisklassen A und B (Pkw und Motorrad) müssen bis zum 45. Lebensjahr alle 10 Jahre eine Verlängerung beantragen, zwischen 45 und 70 Jahren alle 5 Jahre und ab 70 Jahren alle 2 Jahre. Zur Vermeidung von Bußgeldstrafen wird allen Residenten in Spanien empfohlen, ihren Führerschein freiwillig zu registrieren, da man so von der Behörde automatisch auf den Ablauf des Führerscheins hingewiesen wird und vor unangenehmen Überraschungen gefeit ist. Weitere Informationen finden Sie unter www.dgt.es.

Promillegrenzen

In Spanien gilt eine Promillegrenze von 0,5. Für Personen, die ihren Führerschein seit weniger als zwei Jahren besitzen, ein Kfz mit mehr als acht Sitzplätzen fahren oder für Berufskraftfahrer gilt eine 0,3-Promille-Grenze. Die Bußgelder für Alkoholsünder sind empfindlich: ab 300 Euro aufwärts. Nach dem verschäften Gesetz gilt: Wer mehr als 1,2 Promille Alkohol im Blut hat, begeht eine Straftat. In diesem Fall drohen Freiheitsstrafen zwischen drei und sechs Monaten, beziehungsweise Geldstrafen zwischen sechs und zwölf Monatsgehältern. Alternativ kann das Gericht die Ableistung gemeinnütziger Arbeit zwischen 31 und 90 Tagen anordnen.

Geschwindigkeit

Auch hier wurde das Gesetz verschärft: Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 Stundenkilometer überschreitet, wird mit einem Bußgeld von 90 Euro bestraft. Wer mehr als 60 Stundenkilometer zu schnell innerhalb geschlossener Ortschaften unterwegs ist, beziehungsweise 80 Stundenkilometer zu schnell außerhalb geschlossener Ortschaften, begeht eine Straftat. Das gilt auch für Raser, die auf der Autobahn (zulässige Höchstgeschwindigkeit 120 km/h) mit 200 Stundenkilometer geblitzt werden. Ihnen drohen wie den Alkoholsündern Freiheitsstrafen zwischen drei und sechs Monaten, beziehungsweise Geldstrafen zwischen sechs und zwölf Monatsgehältern. Die Freiheitsstrafen können auch gegen Deutsche verhängt werden. Im Falle von schwerer Körperverletzung (zum Beispiel bei Fahren in alkoholisiertem Zustand) kann ein europäischer Haftbefehl ausgestellt werden.

Parkverbot

Gelbe Linien (zick-zack oder unterbrochen) am Fahrbahnrand bedeuten in Spanien absolutes Halteverbot. An blauen Markierungen ist das Parken zeitlich begrenzt, aber kostenpflichtig.

Kreisverkehr

In der sogenannten rotonda oder glorieta haben, sofern es keine andere Regelung durch Verkehrszeichen gibt, diejenigen Fahrzeuge Vorfahrt, die sich gerade im Kreisverkehr befinden. Für mehrspurige Kreisverkehre gibt es keine expliziten Regelungen, nur Empfehlungen: Außerhalb geschlossener Ortschaften sollte man bevorzugt auf der Außenspur fahren. Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt: 1. Fahrbahnmarkierungen (sofern vorhanden) sind bindend. 2. Wer den Kreisverkehr gleich bei der nächsten Ausfahrt wieder verlassen möchte, d.h. 180 Grad oder weniger im Kreisel zurücklegt, sollte direkt die Außenspur benutzen. 3. Wer mehr als 180 Grad im Kreisverkehr zurücklegen oder die gesamte Runde zum Wenden nutzen möchte, sollte bereits beim Einfahren die Innenspur wählen oder schnellstmöglich auf die Innenspur wechseln, um andere Autofahrer beim Einfahren und Abbiegen nicht zu behindern. Erst vor der gewünschten Ausfahrt sollte man auf die Außenspur wechseln. 4. Wer von der Innenspur auf die Außenspur wechselt, muss den Fahrern auf der Außenspur die Vorfahrt gewähren. Beim Spurwechsel gilt es, den Blinker zu setzen, auch wenn das nicht immer gängige Praxis in Spanien ist …

Warnwesten

Für Halter von Privatfahrzeugen besteht in Deutschland keine Pflicht, Warnwesten mitzuführen. In Spanien gilt seit 2004 eine Warnwesten-Pflicht für alle Halter von Kraftfahrzeugen, ausgenommen sind nur Fahrer von Kleinkrafträdern und Motorrädern. Wer bei einer Panne ohne reflektierende Warnweste am Fahrbahnrand steht, wird von der Polizei mit 90 Euro zur Kasse gebeten. Wichtig: In Spanien gilt die Westenpflicht nur im Falle eines Unfalls oder einer Panne, das Nicht-Mitführen allein darf nicht geahndet werden. Wer einen Mietwagen ohne Weste anmietet und bei einem Unfall oder einer Panne ohne Weste am Fahrbahnrand von der Polizei gestoppt wird, muss auch eine Strafe zahlen. Laut Gesetz ist der Fahrer verantwortlich. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, seine Fahrzeuge entsprechend auszurüsten. Bei Abschluss eines Mietvertrags also immer vorher informieren bzw. nachschauen. Bei Pannen gilt übrigens generell: Abschleppen auf eigene Faust ist verboten.

Warntafel

In Spanien muss jede hinten überstehende Fahrzeugladung mit einer Warntafel gekennzeichnet sein, das gilt auch für ausländische Fahrzeuge und ist im Reglamento General de Circulación (RCG), Artikel 15 und 173, geregelt. Bei Pkw darf die Ladung maximal bis 10 Prozent ihrer Länge nach hinten hinausragen, in Ausnahmefällen bis 15 Prozent, „wenn sie unteilbar ist“, wie es im Gesetzestext heißt. Die überstehende Ladung muss mit einer rot-weiß schraffierten Warntafel (50x50 Zentimeter) aus Aluminium gekennzeichnet werden. Ein Tipp vom ADAC: Sie sollte zur Vermeidung eines Bußgelds auch angebracht werden, wenn nur ein Gepackträger montiert ist.

Nimmt die nach hinten überstehende Ladung die gesamte Fahrzeugbreite ein, müssen zwei der Warntafeln jeweils am seitlichen Ende der Ladung quer angebracht werden und zwar so, dass die Schraffierungen ein „V“ ergeben. Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht werden mit einem Bußgeld ab 94 Euro geahndet.