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Verbraucherschützer: "Ryanair-Gepäckregeln verstoßen gegen Luftfahrtgesetz"

Der Verband Facua kritisiert, dass die Pläne der Billig-Airline nicht rechtens seien

Verbraucherschützer: "Ryanair-Gepäckregeln verstoßen gegen Luftfahrtgesetz"Foto: Ryanair

Die auch auf Mallorca ansässige spanische Verbraucherschutzorganisation Facua wirft der Low-Cost-Airline Ryanair vor, mit ihren geplanten neuen Gepäckbestimmungen gegen das Luftfahrtgesetz zu verstoßen. "Es sieht so aus, als wolle die Fluggesellschaft durch diese Änderung Kosten wieder hereinholen, die durch Entschädigungszahlungen bei Flugausfällen entstanden sind", argumentieren die Verbraucherschützer in einer Pressemitteilung.

Ryanair hatte am Freitag (24.8.) bekannt gegeben, dass ab dem 1. November nur noch kleine Rucksäcke und Taschen mit in die Kabine genommen werden dürfen, die problemos unter den Sitzen verstaut werden können. Die bisher ebenfalls als Handgepäck geltenden kleinen Rollkoffer hingegen müssen künftig in der Gepäckabgabe aufgeben und extra bezahlt werden. Laut Artikel 97 des Luftfahrtgesetzes sei der Transporteur allerdings dazu verpflichtet, den Reisenden samt kostenlosem Handgepäck in der Kabine mitzunehmen, so Facua.

Auch andere Fluggesellschaften verschonen die Verbraucherschützer nicht mit Kritik. Es sei grundsätzlich zu beobachten, dass die Anbieter immer mehr Leistungen, die eigentlich selbstverständlich sein sollten, extra berechneten. Etwa dafür, dass man während des Flugs einen Sitzplatz neben seinem Reisepartner bekommt, Tage vorher einchecken kann oder Gratis-Koffer aufgeben darf. /somo

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