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Live-Ticker: Tag 2 im Prozess gegen Frank Hanebuth und die Hells Angels in Madrid

Live-Ticker: Tag 2 im Prozess gegen Frank Hanebuth und die Hells Angels in MadridJohannes Krayer

Am Nationalen Gerichtshof in San Fernando de Henares nahe Madrid startet am Dienstagvormittag (24.1.) der zweite Verhandlungstag im Prozess gegen die Rockerbande Hells Angels und deren Kopf Frank Hanebuth. Die MZ berichtet wieder live aus dem Saal der Audiencia Nacional in San Fernando.

Wie der erste Tag gelaufen ist, lesen Sie hier.

Und hier noch einmal der Live-Ticker vom Prozessauftakt am Montag (23.1.) zum Nachlesen.

Auch ein weiterer Anwalt eilt C.V. zur Hilfe. Der Ortspolizist hat so Gelegenheit, noch einmal zu unterstreichen, dass seine Nähe zu den Hells Angels einzig und allein darauf zurückzuführen gewesen sei, dass er die Rockergang im Auftrag der Guardia Civil infiltrieren sollte. Auch sein Verhalten während des Vorfalls mit der angeblichen Messerverletzung erkläre sich dadurch. Als er gegenüber A.Y. gesagt habe, er werde die Anzeige zurückhalten, habe er nur geblufft. Die Befragung hat sich in die Länge gezogen. Die Vorsitzende vertagt die Verhandlung auf Mittwoch. Dann sollen weitere Beschuldigte befragt werden.

C.V. kann ein wenig aufatmen. Jetzt befragt ihn seine Anwältin.

Die Anwältin Mar Vega setzt noch einmal nach: Warum er bei dem Vorfall mit der Messerverletzung nicht sofort die Guardia Civil informiert und stattdessen zunächst Kontakt zu A.Y. aufgenommen habe? Was er denn genau unternommen habe, um den Vorfall zu klären? Ob er den Verletzten jemals identifiziert habe? Ganz offensichtlich will die Anwältin die Glaubwürdigkeit des Polizisten untergraben - schließlich belastet er ihren Mandanten. C.V. gerät in Bedrängnis.

Die Befragung wird - etwas zum Unwillen der Vorsitzenden Richterin - zum Kreuzverhör: Jetzt befragt den Ortspolizisten auch Mar Vega, die Anwältin von A.Y. Wie denn genau die Beziehung des Ortspolizisten zur Guardia Civil gewesen sei? Es habe keinen formalen Ermittlungsauftrag gegen die Hells Angels gegeben, muss C.V. eingestehen. Und warum er auf eigene Faust die drei Frauen aus dem Haus befreit habe, in dem die Hells Angels sie festgehalten haben sollen?

Zum Abschluss seiner Befragung legt der Staatsanwalt Carau noch einmal eine Fangfrage nach: Warum C.V. eigentlich seinen Beamtenstatus verloren habe? Die Verteidigung legt Einspruch ein, kann aber nicht verhindern, dass C.V. antworten muss: Er sei 2016 zu einem Jahr Haft und drei Jahren Berufsverbot verurteilt worden, weil er die "leichte moralische Misshandlung" eines Gefangenen durch einen Kollegen gedeckt habe.

Staatsanwalt Jaume Carau setzt C.V. jetzt unter Druck: Warum er A.Y. im September 2012 darüber informiert habe, dass der ebenfalls Beschuldigte H.T. in einem Club an der Playa de Palma einen jungen Mann mit einem Messer am Hals verletzt habe. Im Verlauf der Whatsapp-Nachrichten und in einem Telefongespräch hatte der Ortspolizist zugesichert, die Anzeige zurückzuhalten. C.V. antwortet, er habe das nur getan, um nähere Informationen über H.T. und den Vorfall zu erhalten. Von der Messerverletzung habe er selbst nur über einen Bekannten erfahren. Danach hätte A.Y. ihm per Whatsapp ein Bild geschickt, auf dem ein Fährticket von H.T. zu sehen war. Es habe beweisen sollen, dass H.T. die Insel nach dem Vorfall verlassen hatte.

Jetzt erzählt C.V., dass ein Polizeimeister der Guardia Civil ihn bereits 2012 auf die Hells Angels angesetzt habe. Er solle Kontakt zu ihnen aufnehmen, um sie unter Kontrolle zu haben. Als A.Y. eines Tages seinen Porsche falsch geparkt hatte, habe er ihn angesprochen und ihm gesagt, dass sich die Hells Angels auf Mallorca hoffentlich gut benähmen. In der Folge hätten sie Telefonnummern ausgetauscht.

Die beiden Brüder K. Y. und A. Y. kenne er von einer Schlägerei mit rund 40 Leuten in der Schinkenstraße an der Playa de Palma. Die Ermittlungen der Ortspolizei Palma hätten ergeben, dass die Brüder Y. den Nachtclub "Red Palace" betrieben. Im Jahr 2013 habe er in einer Nacht eine Facebook-Nachricht von einer Bekannten erhalten, die wiederum von tschechischen Freundinnen unterrichtet worden sei, dass zwei Tschechinnen und eine Slowakin in einem Haus festgehalten werden, weil sie als Prostituierte im "Red Palace" arbeiten sollten. Er habe den Zaun des Hauses übersprungen und die Frauen befreit.

Jetzt ist C. V., ehemaliger Ortspolizist von Palma, mit der Aussage dran. Er möchte aussagen. Er erklärt zunächst seinen Aufgabenbereich innerhalb der Einheit GAP, die sich um Bürgersicherheit kümmert.

Jetzt ist J. K. an der Reihe. Auch er will lediglich auf die Fragen des Anwalts antworten. Er habe nie Feuerwaffen in Spanien besessen. Er habe nicht an kriminellen Aktivitäten teilgenommen. Er darf sich setzen.

Er habe kein Eigentum in Spanien, sagt Frank Hanebuth. Es habe keinerlei Ermittlungen in Deutschland gegen ihn wegen Geldwäsche gegeben. Vor rund 20 Jahren sei gegen ihn in Deutschland wegen Steuerhinterziehung ermittelt worden. Aber da habe es eine Einigung gegeben. Hanebuth darf sich wieder setzen.

Er antworte auf Fragen seiner Anwältin, sagt Hanebuth. Das Mallorca-Charter, mit dem er nichts zu tun hatte, sei 2009 geöffnet und 2011 geschlossen worden. Er sei jedes Mal in den Sommerferien und zum Geburtstag von P. E. auf Mallorca gewesen. Er lebe in Hannover. Er habe keinerlei geschäftliche Beziehung mit einem der Angeklagten. Er sei Unternehmer in Deutschland, betreibe Sicherheitsfirmen und Gastronomie. Er sei nicht Eigentümer der Finca "Son Paraíso" gewesen.

Jetzt soll Frank Hanebuth aussagen. Er spreche kein Spanisch, sagt er. Die Vorsitzende Richterin fragt sich, wie er sie versteht.

B. C. sagt weiter aus, dass P. E. nicht 30 Prozent der Finca gehören, wie die Staatsanwaltschaft annimmt. P. E. sei nicht der Vater oder der Erzieher von Frank Hanebuth gewesen, sondern sein Freund. Sie kenne K. Y. nur flüchtig. Nun wird sie mit einem abgehörten Telefonat konfrontiert, in dem K. Y. erwähnt haben soll, dass die Finca zu 70 Prozent Frank Hanebuth und zu 30 Prozent P. E. gehören solle. Sie wisse nicht, wie es dazu kommt, die Finca gehöre einer gewissen M.

Einen Mietvertrag mit dem Eigentümer der Finca "Son Paraíso", Herrn F., habe er 2003 oder 2004 geschlossen, erklärt P. E. weiter. Die Anwältin hat keine weiteren Fragen mehr. Jetzt ist P. E.s Lebensgefährtin B. C. an der Reihe. Sie sitzt praktischerweise neben P. E. in der Videoschalte, der quasi ohne Unterbrechung raucht. B. C: möchte ebenfalls aussagen. P. E. mischt sich immer wieder in die Aussage seiner Partnerin ein, er wird aufgefordert, zur Seite zu gehen. Sie habe nie in der Finca "Son Paraíso" gelebt. Sie sei lediglich ein paar Mal im Jahr einige Tage oder Wochen im Urlaub dort gewesen.

Nun ist P. E. an der Reihe, der per Video zugeschaltet ist. Er antworte nur über seine Anwältin, sagt er. Er sei nicht mit der Angeklagten C. B. verheiratet. Er sei nicht Eigentümer der Finca "Son Paraíso". Diese habe einem Freund gehört. Er habe nie D. H. bedroht, er kenne ihn gar nicht. Er sei nie Mitglied in einem Motorradclub gewesen, auch nicht bei den Hells Angels. Er habe keine Geschäfte mit Frank Hanebuth gemacht. Er habe in Bezug auf den Nachtclub "Globo Rojo" lediglich den Preis erfragt. Er habe nicht vorgehabt, das Lokal zu kaufen. "Ich bin zu alt dafür", sagt er.

A.Y. antwortet nun aber doch auf Fragen der Richterin. Er habe weder jemanden genötigt, noch bedroht noch sei er jemals Mitglied einer kriminellen Vereinigung gewesen. Außerdem möchte er seine Aussagen von früher widerrufen. Er habe keinen der Straftatbestände, die der Staatsanwalt ihm vorwirft, begangen. Danach darf er sich setzen.