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Live-Ticker: Letzter Tag im Prozess gegen Frank Hanebuth und die Hells Angels in Madrid

Live-Ticker: Letzter Tag im Prozess gegen Frank Hanebuth und die Hells Angels in MadridJohannes Krayer

Der Prozess gegen Frank Hanebuth und die Hells Angels am Nationalen Gerichtshof in San Fernando de Henares nahe Madrid geht am Freitag (10.2.) in den letzten Verhandlungstag. Nach wie vor sitzt Hanebuth neben anderen Angeklagten wie A.Y. und J.K. sowie den beiden Ortspolizisten C.V. und N.G. sowie dem Guardia Civil J.F.V. persönlich im Gerichtssaal. Weitere Angeklagte sind entweder nicht auffindbar oder verfolgen den Prozess von daheim aus. Am Donnerstag (9.2.) verlas der Staatsanwalt Modifizierungen bei der Anklageschrift. Unter anderem sollen die Strafen für alle übriggebliebenen Angeklagten deutlich heruntergesetzt werden. Bereits am ersten Prozesstag hatten sich 34 Angeklagte mit der Staatsanwaltschaft auf Deals geeinigt, die Geldstrafen nach sich zogen.

Die MZ berichtet auch am letzten Tag wie gewohnt live vom Prozess.

Die Vorsitzende Richterin beendet die Verhandlung und damit den Prozess. Bis das Urteil fällt, können noch Wochen oder gar Monate vergehen.

Der angeklagte Ortspolizist N.G. möchte auch etwas sagen. Er habe das Gefühl, lediglich Angeklagter zu sein, weil er mit K.Y. befreundet sei. Es wäre ein Leichtes gewesen, herauszufinden, dass er zwischen 2010 und 2013 nicht Teil der Ortspolizei von Palma gewesen sei und nicht in Spanien gearbeitet habe, sagt er.

Frank Hanebuth ergreift seine Möglichkeit für das letzte Wort. Er sagt, dass die Hells Angels keine kriminelle Vereinigung sind. Es sei der einzige Motorradclub weltweit mit Basisdemokratie. Es gebe lediglich Charter-Präsidenten. Jedes Charter sei autark. Mit "muchas gracias" bedankt sich Hanebuth.

I.Y. akzeptiert ebenfalls die Strafminderung des Staatsanwaltes.

K.Y. erklärt, er akzeptiert die Strafminderung.

Anwalt Ospina ist fertig. Nun dürfen die Angeklagten ihr letztes Wort sprechen.

Anwalt Ospina wiederholt, was er bereits mehrfach in den vorangegangenen Verhandlungstagen gesagt hatte: Die vermeintliche Geldwäsche, an der J.F.V. beteiligt gewesen sein soll, um Geldpaletten im Wert von Hunderten Millionen Euro von der Türkei in die Schweiz einzuführen, habe nicht existiert. Und das sei bereits ein Jahr vor der Festnahme von J.F.V. klar gewesen.

Auch für J.F.V. fordert Anwalt Ospina einen Freispruch.

Was das Treffen von A.R. mit Verantwortlichen der Hafenbehörde und möglichen Investoren für den Hafen von Palma angeht, liege kein Delikt der Korruption vor. Es sei nicht bewiesen, dass sein Mandant J.F.V. bei diesem Treffen gemeinsam mit zwei Kollegen als Personenschutz für A.R. fungiert habe und dafür Geld kassiert habe.

Jetzt hat der Anwalt Juan Gonzalo Ospina das Wort. Er vertritt den angeklagten Guardia Civil J.F.V. Auch er hält die telefonische Abhöraktion der Ermittler für "nicht proportional" und damit für nichtig.

Der Anwalt ist immer noch dabei, die Staatsanwaltschaft zu zerlegen. Seinen ironischen Diskurs hatte er bereits zu einem früheren Zeitpunkt so ähnlich formuliert.

Einmal mehr geht es um die aus der Sicht der Anwälte zweifelhafte Einordnung der Hells Angels als kriminelle Vereinigung. Die Einschätzung, die Hells Angels auf Mallorca sei eine kriminelle Vereinigung, sei ebenfalls höchst fragwürdig. Die Anschuldigungen seien aus der Luft gegriffen, es gebe keine Indizien.

Der Anwalt konzentriert sich noch einmal darauf, dass die Abhöraktionen und das Eindringen in die Privatsphäre der Angeklagten ein schwerer Verstoß gegen das Kommunikationsgeheimnis waren.

Die Anklageschrift habe man besser mit "Es war einmal" begonnen und mit dem Wort Gottes beendet, erklärt der Anwalt ironisch.

Der Anwalt von J.K. ist an der Reihe. Er hält der Staatsanwaltschaft vor, keinen einzigen Beweis für Straftaten zu haben. Es gebe nur abgehörte Telefonate. Deshalb habe die Staatsanwaltschaft einen Guardia Civil nach dem anderen zur Befragung vorgeladen: um die Ermittlungsakten zu bestätigen. In diesem Fall gebe es lediglich "Literatur".

Die Anwältin fordert ebenfalls einen Freispruch für ihren Mandanten.

Die Anwältin von P.E. und dem Ortspolizisten N.G. ergreift das Wort. Ihr Mandant N.G. könne gar nicht der Korruption beschuldigt werden und der Tatsache, er habe Geld kassiert für eine Gefälligkeit für die Hells Angels. Er sei zu der fraglichen Zeit nämlich gar nicht Mitglied der Ortspolizei gewesen sei, folglich auch kein Beamter gewesen sei. Noch dazu habe er sich in der fraglichen Zeit im Krankenhaus befunden.