Richter setzt Telegram-Blockade in Spanien vorläufig wieder aus
Die Sperrung war am Freitag (22.3.) verfügt worden. Nun sollen erst einmal die Geheimdienste zu Wort kommen
Die von einem Richter in Spanien angeordnete vorläufige Sperrung des Kurznachrichtendienstes Telegram ist ausgesetzt worden. Richter Santiago Pedraz habe seine Anordnung vorläufig außer Kraft gesetzt, teilte der Nationale Staatsgerichtshof am Montag in Madrid mit. Pedraz wolle nun einen Bericht über Telegram abwarten, den er dem Generalkommissar für Nachrichtendienste in Auftrag gegeben habe, hieß es.
Blockade wurde erst am Freitag verfügt
Pedraz hatte erst am Freitag die Blockade verfügt, nachdem mehrere Medienunternehmen eine Klage gegen Telegram wegen Verletzung von Vorschriften zum Schutz des Urheberrechts eingereicht hatten. Telegram war trotzdem von Spanien aus bis Montag noch weiter zu erreichen. Verbraucherschützer in Spanien, wo es mehrere Millionen Telegram-Nutzer gibt, hatten die Maßnahme als unverhältnismäßig kritisiert. Ländersperren lassen sich jedoch relativ leicht mit geschützten Netzwerkverbindungen (VPN) umgehen.
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Wiederholt vergeblich Amtshilfe ersucht
Richter Pedraz hatte nach Angaben der spanischen Justiz die Sperrung angeordnet, nachdem er die Behörden der britischen Jungferninseln in der Karibik, wo Telegram registriert ist, wiederholt vergeblich um Amtshilfe ersucht hatte. Die dortigen Behörden hätten nicht bei der Klärung der Identität der Inhaber von Telegram-Konten, von denen aus urheberrechtlich geschützte Inhalte verbreitet worden seien, kooperiert.
Abwägung zwischen Anonymität und Straflosigkeit im Internet
Die Zeitung «El País» schrieb, Telegram verweigere regelmäßig Auskünfte an Behörden. Da der Dienst die Identität seiner Nutzer mehr schütze als etwa die größere Konkurrenz von WhatsApp, werde sie von Regimegegnern in Diktaturen bevorzugt. Aber es gebe deshalb auf Telegram auch Kanäle mit kriminellen oder extremistischen Inhalten. Bei der angeordneten Blockade gehe es neben dem Schutz von Urheberrechten vor allem auch um einen Konflikt zwischen dem Richter eines Rechtsstaates und einem Privatunternehmen und um die Abwägung zwischen Anonymität und Straflosigkeit im Internet.
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