Mallorca Zeitung

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Warum die Sache mit den Strandbuden, Liegen und Sonnenschirmen auf Mallorca so verkorkst ist

Die Vergabe von Konzessionen für Dienstleistungen an der Küste ist ein administratives Drama. Zu sehen etwa in der Cala Falcó

Cala Falcó. Nele Bendgens

So entspannt das Chillen an der Strandbude, so komplex die Bürokratie hinter den Chiringuitos. Eine Ahnung vom administrativen Wahnsinn, der hinter der Vergabe der Konzessionen für den Betrieb steht, lässt sich bei einem Blick ins Portal contrataciondelestado.es bekommen. Hier listet der spanische Staat alle Ausschreibungen der öffentlichen Verwaltung auf. Und hier findet sich auch, ähnlich der Suche nach der sprichwörtlichen Nadel im Heuhafen, ein Dokument zum „lote 10“, einer Parzelle des öffentlichen Grunds an der Küste (dominio público marítimo terrestre) der Großgemeinde Calvià, wo im Rahmen einer Konzession saisonale Dienstleistungen (servicios de temporada) installiert werden sollen.

Anders gesagt: Es geht um die Frage, inwieweit an der Cala Falcó ab dieser Saison wieder eine Strandbude stehen darf.

Laut dem Schriftstück, einem Protokoll aus dem Rathaus Calvià vom 4. April, ist das im Gegensatz zu den anderen Stränden der Gemeinde erst mal nicht erlaubt (denegado), und zwar wegen eines Einspruchs der Küstenbehörde. Die im Protokoll zitierte Begründung erscheint interpretationsbedürftig. Es handle sich um einen Naturstrand gemäß des „provisorischen Katalogs von Stränden mit geltendem Regelwerk der Küstenbehörde“.

Dumm nur, dass die Strandbude in der Cala Falcó längst aufgebaut ist – und diese deutlich größer ausfällt als der in den vergangenen Jahren dort aufgebaute Chiringuito.

Für die Naturschutzvereinigung GOB ist die Cala Falcó ein gravierendes Beispiel dafür, was in der Konzessionsvergabe auf den Inseln schiefgeht – auch dieses Jahr. „Die Rathäuser beginnen die Ausschreibung der Angebote an den Stränden ohne die behördliche Autorisierung, die die Küstenbehörde zuvor ausstellen muss“, kritisiert Vorsitzende Margalida Ramis. Die Langsamkeit der Behörde, für die seit Sommer vergangenen Jahres nicht mehr die Zentral-, sondern die Landesregierung zuständig ist, dürfe nicht als Entschuldigung dafür herhalten, Entscheidungen über die Konzessionen vorwegzunehmen. Dann müssten die Gemeindeoberen eben Druck im zuständigen Landesministerium machen.

14 Konzessionen in Calvià

Im Fall der Großgemeinde Calvià ist das freilich ein Mammutunterfangen. Ende vergangenen Jahres schrieb das Rathaus den Betrieb mit Strandbuden, Liegen und Sonnenschirmen für 14 Strände neu aus, jeweils für einen Zeitraum von vier Jahren, der um weitere vier verlängert werden kann. Dabei geht es um zusammen mehr als 160 Millionen Euro an Konzessionsgebühren für die Gemeindekasse. Gab es vorher 33 Teilausschreibungen, sind es jetzt nur noch 14. Unter anderem wurden der Betrieb von Strandbuden und der Liegenverleih kombiniert. 45 Prozent der Strandfläche müssen frei bleiben. Die bisherigen Betreiber kritisierten insbesondere, dass in der neuen Ausschreibung die Betriebskosten zu niedrig und damit die Mindestgebote für die Gebühren zu hoch angesetzt worden seien. So sind etwa auch Rettungsschwimmer oder Strandreinigung Teil der ausgeschriebenen Pakete.

Der Strand Palmira in Peguera. Juan L. Iglesias

Im Fall der Cala Falcó verzichtete der bisherige deutsche Betreiber Stephan Ohneck nach elf Jahren auf eine erneute Bewerbung. Man sei nicht einverstanden mit den neuen Konditionen, heißt es in einer Abschiedsnachricht auf der Website, in der Mitarbeitern wie Gästen überschwänglich gedankt wird. Diese bedauern wiederum die Entscheidung des deutschen Betreibers in Dutzenden Kommentaren in den sozialen Netzwerken.

Nur ein Bewerber

In der neuen Ausschreibung meldete sich dann nur ein Kandidat für die Cala Falcó, wie aus einem Gemeindeprotokoll vom 23. Januar hervorgeht. Genannt ist ein jährlich zu zahlenden Kanon von 205.000 Euro. Auch wenn die Sache angesichts eines einzigen Bewerbers, der die Bedingungen erfüllt, klar zu sein scheint – in der Sitzung ergeht nur ein „Vorschlag zur Konzessionsvergabe“. Und während bei den anderen Stränden alles rundläuft, meldet die Küstenbehörde im Fall der Cala Falcó dann tatsächlich Bedenken an.

Welche genau? Ein Sprecher im Rathaus von Calvià erklärt nur, dass man die Konzession noch nicht vergeben habe, und verweist auf die Zuständigkeit des Landesministeriums für Wasserwirtschaft. Dort wiederum betont eine Sprecherin, dass die Gemeinde im Fall der Cala Falcó noch keine Autorisierung für die Konzessionsvergabe habe. Angesichts der Berichte über den Aufbau des Chiringuitos habe man inzwischen einen Inspektor an den Strand geschickt. Dessen Bericht sei jedoch nicht öffentlich. Klartext spricht immerhin der GOB: Ramis verweist darauf, dass sich der Standort der Strandbude von Cala Falcó außerhalb des öffentlichen Küstengebiets befinde und zudem in geschütztem Gebiet (ANEI).

Werkeln in der Cala Falcó

An der Cala Falcó unterdessen wurde auch am Freitag (26.4.) noch gewerkelt. Die Saisoneröffnung sei nur noch eine Frage von Tagen, versicherten zwei Arbeiter, die die MZ-Fotografin vor Ort antraf. Die Gemeinde habe sich in der Ausschreibung um 30 Meter vertan, der Chiringuito müsste eigentlich näher am Wasser stehen. Dieses Jahr dürfe man aber bleiben, so die Arbeiter.

Die Gemeindeverwaltung von Calvià sieht das anders. Inzwischen steht fest: Die Ausschreibung für die Cala Falcó soll wiederholt werden, was aber für diese Saison nicht mehr klappen werde. In der Zwischenzeit soll auch die Küstenbehörde das eingeleitete Verfahren zu Ende bringen. An den anderen Stränden der Gemeinde werden derweil endlich die Sonnenschirme in Stellung gebracht.

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