Mallorca Zeitung

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So soll die Legalisierung von Schwarzbauten auf Mallorca genau aussehen

Einzelheiten aus dem Entwurf des Dekrets, das die konservative Landesregierung am Montag (22.4.) vorgestellt hat

Dieses Haus in Sant Jordi nahe Palma wurde auf ländlichem Grund errichtet und ohne die nötigen Lizenzen. J.F. Mestre

Vor allem auf dem Land stehen auf Mallorca zahllose Fincas und Häuser, bei denen beim Bau nicht alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Hier mal ein kleiner Anbau, dort ein Freisitz, hier noch ein Pool - und das ohne die vorgeschriebenen Genehmigungen. Und sogar ganze Häuser wurden ohne die nötigen Lizenzen errichtet. Was tun mit all diesen Immobilien, die da eigentlich nicht stehen dürften, hat sich die konservative Balearen-Regierung gefragt - und eine Lösung gefunden.

Diejenigen Gebäude oder Gebäudeteile, bei denen der Verstoß gegen das Baurecht bereits verjährt ist - im Regelfall tritt dieser Zustand acht Jahre nach dem Bau ein -, dürfen stehenbleiben und können nachträglich legalisiert werden. So steht es im Entwurf des Dekrets zum Bürokratieabbau auf den Inseln, den der Regierungssprecher und Vize-Ministerpräsident Toni Costa am Montag (22.4.) der Öffentlichkeit vorgestellt hat.

Vorbild "Ley Company"

Noch steht der endgültige Text nicht, es kann also noch zu Änderungen kommen, verabschiedet werden muss das Dekret dann ohnehin noch. Die Legalisierungen dürften nach dem Vorbild der "Ley Company" ablaufen.

Der frühere Umweltminister der konservativen PP-Regierung zwischen 2011 und 2015 hatte das Gesetz kurz vor dem Regierungswechsel hin zum Linkspakt aufgelegt, das erlaubte, illegal errichtete Bauten gegen Zahlung einer Strafe nachträglich legalisieren zu lassen.

Das sind die wichtigsten Punkte im Entwurf

Illegale Bauten im ländlichen Raum, bei denen der Verstoß verjährt ist und die sich somit in einem juristischen Schwebezustand befinden, sollen nun legalisiert werden können. Es sind diejenigen Bauten, bei denen die Balearen-Regierung keinen Abriss mehr verfügen kann. Das Dekret bezieht sich dabei nicht nur auf Wohnimmobilien und deren Anbauten, sondern auch auf illegal errichtete Lagergebäude oder Restaurants.

Die Landesregierung sieht einen Zeitraum von drei Jahren vor, in dem sich die Eigentümer der Immobilien melden und eine nachträgliche Legalisierung beantragen können. In den Fällen, in denen der Verstoß aufgrund der Schwere nie verjährt oder noch nicht verjährt ist, findet das Dekret keine Anwendung.

Strafe wohl 15 Prozent des Werts der Baumaßnahme

Die Eigentümer werden voraussichtlich eine Strafe in Höhe von etwa 15 Prozent des Werts der Baumaßnahme zahlen müssen. Dieser Betrag soll im Lauf der drei Jahre ansteigen, so dass diejenigen, die früh zahlen, weniger Strafe zahlen müssen.

Für die Bewertung des Baus muss ein Architekt bestellt werden, der dann einen Bericht anfertigt. Bei Wohngebäuden wird außerdem verlangt, dass alle Steuern und Gebühren nachgezahlt werden müssen sowie zusätzliche Auflagen zu Umweltschutz und Energieeffizienz eingehalten werden.

Häuser sollen auch verkauft werden dürfen

Regierungssprecher Costa verteidigte das Vorhaben damit, dass es auf den Balearen "eine Realität" gebe, die "viele Familien betrifft". Viele hätten Häuser oder zumindest Gebäudeteile, die nicht komplett legal errichtet worden sind. Ohne die nachträgliche Anerkennung könnten die Bauherren keinerlei Verbesserung oder Renovierung durchführen, ohne sich erneut strafbar zu machen.

Die Landesregierung will den Eigentümern der illegalen Bauten auch erlauben, ihre Häuser weiterverkaufen zu dürfen. Was voraussichtlich nicht genehmigt wird, ist die Ferienvermietung. Zwar steht dieser Aspekt noch nicht endgültig fest, doch Costa sagte, dass es "sehr wahrscheinlich ist, dass das nicht möglich ist".

Schneller an Baulizenzen kommen

Im Zuge des Dekrets zum Bürokratieabbau hat die PP weitere Maßnahmen beschlossen, wie etwa die Möglichkeit für die Gemeinden, die Erteilung von Baugenehmigungen an externe Raumplanungsgremien zu vergeben, die eigens dafür gegründet werden können. Den Gemeinden steht frei, ob sie diese Gremien auf den Weg bringen oder weiterhin selbst die Lizenzen vergeben. Für die Antragsteller soll sich nichts ändern, sie sollen ihre Baugenehmigungen weiterhin im Rathaus beantragen.

Darüber hinaus soll die sogenannte Bewohnbarkeitsbescheinigung (cédula de habitabilidad) bei Erstbezug einer Immobilie wegfallen. Die Landesregierung ist der Ansicht, dass es hier eine Dopplung mit der gemeindlichen Lizenz gibt und will deshalb die Bewohnbarkeitsbescheinigung in diesen Fällen aussetzen. Für deren Ausstellung ist der Inselrat zuständig. Mit diesem Schritt erhofft sich die Landesregierung eine Beschleunigung bei der Schaffung von neuem Wohnraum.

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