Schwertmörder von Bunyola muss 17,5 Jahre in Haft
Der geständige Gärtner Andrés R.G. hatte im April 2013 eine Kollegin auf einer Finca ermordet
Der "Schwertmörder von Bunyola" muss 17,5 Jahre ins Gefängnis. Das sieht eine Absprache zwischen den Anwälten der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft auf Mallorca vor. Andrés R.G. hatte sich schuldig bekannt und akzeptierte am Montag (23.6.) auch den Schuldspruch des Geschworenengerichts.
Der in Bermudas und T-Shirt gekleidete 47-Jährige bat die Familie des Opfers vor Gericht um Verzeihung. Diese muss er nun mit insgesamt 200.000 Euro entschädigen. Die Finca Ca Na Paloni gehört einer ausländischen Besitzerin.
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