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Oberlandesgericht bestätigt Haftstrafe für Steinewerfer auf der Inca-Autobahn

Die Richter entscheiden, dass der Obdachlose der versuchten Tötung schuldig ist, obwohl bei der Tat an Heiligabend 2014 lediglich Sachschaden entstanden war

Oberlandesgericht bestätigt Haftstrafe für Steinewerfer auf der Inca-AutobahnFoto: B.Ramon

Das Oberlandesgericht in Palma hat die sechsjährige Haftstrafe bestätigt, die ein Obdachloser dafür verbüßen muss, weil er an Heiligabend 2014 von einer Brücke über die Inca-Autobahn Steine auf fahrende Autos warf.

Der 32-jährige Obdachlose war damals auf frischer Tat von einem Polizisten ertappt und festgenommen worden. Obwohl der Fahrer des getroffenen Autos nicht verletzt wurde, wurde der Täter wegen versuchten Totschlags verurteilt. Vor der Festnahme hatte der Steinewerfer zunächst versucht zu fliehen. Danach setzte er sich heftigst zur Wehr und wurde dabei auch handgreiflich. Neben der Gefängnisstrafe muss der Mann eine Geldbuße von 2.160 Euro zahlen sowie 570 Euro an den Autofahrer für die an seinem Fahrzeug entstandenen Schäden.

Die Richter des Oberlandesgericht widersprachen damit der Forderung der Verteidigung, das Strafmaß zu verringern. Der Strafbestand der versuchten Tötung sei erfüllt, weil der Täter wiederholt und in vollem Bewusstsein alle Handlungen durchführte, die zu einem schweren Verkehrsunfall hätten führen können. wie die MZ-Schwesterzeitung "Diario de Mallorca" am Mittwoch (18.5.) berichtet. Auch nach dem Unfall wollte der Schuldige offensichtlich weitere Steine werfen, bis er von dem Polizisten überrascht wurde. /tg

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