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Neue Richtlinien im Umgang mit Hunde-Attacken auf Zuchtvieh

Die aggressiven Tiere werden als potenziell gefährlich eingestuft und die Halter benötigen eine spezielle Lizenz

Neue Richtlinien im Umgang mit Hunde-Attacken auf ZuchtviehFoto: Nigorra

Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Fischerei von Mallorca hat eine neue Richtlinie im Umgang mit Hunde-Attacken auf Zuchtvieh festgelegt. Der Viehzüchter muss im Falle eines Angriffes ab Samstag (15.4.) umgehend die Notrufnummer 112 wählen und angeben, wo die Attacke geschah, welche Tiere verletzt oder getötet wurden und ob der Hund noch vor Ort sei.

Die Gemeinde ist dann dafür zuständig, den Angreifer einzufangen oder Vorkehrungen zu treffen, um ihn bei einer Rückkehr zu fassen.

Über den implantierten Chip können die Beamten den Halter ausfindig machen. Dieser kommt für die Kosten des Einfangens und den angerichteten Schaden auf.

Die Behörden stufen in der Folge die Hunde als potenziell gefährlich ein. Die Halter der Tiere benötigen in diesem Fall eine spezielle Lizenz. /rp

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