Steuernummer NIE wieder ohne notarielle Vollmacht
Die Ausländerbehörde lockert wieder die Vorgaben für die Beantragung
Die Ausländerbehörde auf Mallorca hat die Vorschriften für die Beantragung der Steuernummer NIE im Fall von Nichtresidenten wieder gelockert. Mussten diese seit 12. Januar persönlich vorstellig werden oder eine notarielle Vollmacht vorlegen, wurde diese Vorgabe nun wieder einkassiert.
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Der Protest gegen die Maßnahme, die zahlreiche Unannehmlichkeiten für die Antragsteller bedeutete, habe sich ausgezahlt, so Behördendienstleister Daniel Pires.
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