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Ryanair-Crew servierte weiter Alkohol: Randalierende Mallorca-Passagierin muss nicht in den Knast

Die Polizei hatte es versäumt, Zeugenaussagen aufzunehmen. Die Urlauberin muss rund 460 Euro Bußgeld zahlen

Ryanair-Crew servierte weiter Alkohol: Randalierende Mallorca-Passagierin muss nicht in den KnastRyanair

Eine 39-Jährige aus England muss nicht ins Gefängnis, nachdem sie auf einem Ryanair-Flug von Mallorca nach Manchester betrunken randaliert und Passagiere wie Crew beleidigt hatte. Über ein entsprechendes Gerichtsurteil berichtet die englische Zeitung "The Mirror".

Der Vorfall hatte Anfang September stattgefunden. Die Polizei hatte die Frau nach der Landung in der nordenglischen Stadt in betrunkenem Zustand festgenommen. Sie erklärte, die Crew habe ihr weiter Alkohol serviert, obwohl sie schon eindeutig zu viel hatte. Dass sie ausfällig geworden sei, liege daran, dass sie starke Antidepressiva nahm, die in Verbindung mit Alkohol schwere Auswirkungen auf den Gemütszustand haben.

Angeklagte begab sich in Therapie

Nach der Festnahme habe sie aber mit der Polizei kooperiert, so ihr Anwalt. Seit dem Vorfall habe sich die Frau in Therapie begeben, erklärte der Verteidiger. "Man kann nur hoffen, dass dieser Schritt wirklich etwas bewirkt." Sie begreife den Ernst der Lage.

Trotz der Festnahme befragte die Polizei weder die Kabinenmitarbeiter noch die anderen Passagiere über die Vorfälle an Bord. Da so das tatsächliche Geschehen schwer aufzuklären ist, umging die Urlauberin eine zweijährige Gefängnisstrafe. Stattdessen muss die Sozialhilfeempfängerin ein Bußgeld von 400 Pfund (rund 460 Euro) bezahlen.

Immer wieder Zwischenfälle auf Mallorca-Flügen

Immer wieder kommt es auf Flügen der Billigairline zu Zwischenfällen. Ende September etwa wurde ein Brite auf einem Flug von Liverpool nach Mallorca von der Guardia Civil festgenommen. Dem 35-Jährigen wurde vorgeworfen, seiner Sitznachbarin den gesamten Flug über sexuelle Avancen gemacht zu haben und sie kurz vor der Ankunft auch körperlich belästigt zu haben. Der Mann wurde damals in einem Schnellverfahren dem Richter vorgeführt und musste ein Bußgeld in Höhe von 2.800 Euro entrichten.

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