Mallorca-Reisende klagten vor EuGH: Keine zwingende Entschädigung bei Verzicht auf verspäteten Flug
Ein Passagier erschien gar nicht erst am Flughafen, ein anderer buchte einen Ersatzflug, nachdem eine Flugverspätung von mehr als drei Stunden angekündigt worden war
Passagiere, die bei einer angekündigten Flugverspätung von mehr als drei Stunden nicht am Gate erscheinen oder eigenständig einen Ersatzflug buchen, haben nicht zwangsläufig Anspruch auf pauschale Entschädigungszahlungen. Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag (25.1.) in zwei Fällen, die Flüge der Airline Laudamotion von Düsseldorf nach Palma de Mallorca betrafen.
Ein Fluggast sei aus Sorge, wegen der angekündigten Verspätung seines Flugs einen Geschäftstermin zu verpassen, nicht am Flughafen erschienen. Sein Flug habe das Ziel dann mit über drei Stunden Verspätung erreicht. Der andere Passagier habe im Vorfeld eigenständig einen Ersatzflug gebucht.
Flugggäste erhoben Klage gegen Laudamotion
Beide Fluggäste erhoben Klagen gegen Laudamotion, um eine pauschale Ausgleichszahlung von 250 Euro zu erhalten, die laut EU-Fluggastrechteverordnung bei einer Flugverspätung von mindestens drei Stunden auf Kurzstecken vorgesehen ist. In diesen Fällen bestehe der Anspruch nicht, entschied das EuGH. Die Passagiere hätten den eigentlichen Schaden des Zeitverlusts aller Wahrscheinlichkeit nach nicht erlitten.
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