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Die Guardia Civil nahm den Deutschen fest.

Deutscher soll junge Frau in seinem Haus in Llucmajor auf Mallorca festgehalten und vergewaltigt haben

Der Beschuldigte bestreitet die Vorwürfe

Die Guardia Civil hat einen 43-jährigen Deutschen in Llucmajor wegen Vergewaltigung einer 23-Jährigen festgenommen. Der Vorfall ereignete sich am Sonntag (2.10.).

Beamte der Ortspolizei wurden auf das Opfer aufmerksam, als es vom Balkon eines Hauses um Hilfe schrie. Sie stand neben einem Mann, der den Polizisten die Tür öffnete. Die junge Frau erklärte den Beamten, dass sie sich nicht daran erinnern könne, wie sie zu dem Haus gekommen sei. Als sie aufwachte, sei sie nackt gewesen.

Stammkunde in der Bar

Den Mann kenne sie, weil er ein Stammkunde der Bar an der Playa de Palma sei, wo sie arbeitet. Sie sagte, sie erinnere sich nur daran, dass sie kurz vor Ende der Schicht um halb zwölf Uhr morgens in dem Lokal war und später nackt im Bett des Angeklagten aufwachte. Dieser habe sie dann festgehalten, damit sie das Haus nicht verlassen konnte.

Die junge Frau gab an, der Täter habe sie wohl unter Drogen gesetzt. Sie erklärte, dass sie homosexuell sei und in einer festen Beziehung mit einer Frau lebe.

Die herbeigerufene Guardia Civil durchsuchte das Haus und fand verschiedene Anzeichen dafür fanden, dass die Frau vergewaltigt worden war, wie etwa ein benutztes Kondom. Ein Krankenwagen brachte das Opfer ins Krankenhaus Son Llàtzer, wo es untersucht wurde. Dabei wurden keine Verletzungen festgestellt.

Beschuldigter bestreitet die Vorwürfe

Die Guardia Civil nahm den Mann wegen sexuellen Missbrauchs und Freiheitsberaubung fest. Der Beschuldigte bestritt die Vorwürfe vor den Ermittlern. Seiner Version zufolge unterhielt er sich an diesem Morgen mit dem Mädchen in der Kneipe und beide beschlossen, zu ihm nach Hause zu gehen.

Er erklärte, dass sie sich nach ihrer Ankunft im Haus mehrmals geküsst hätten. Sie hätten aber keinen Geschlechtsverkehr gehabt, weil es ihr nicht gut ging.

Der Mann wurde am Montag dem Haftrichter in Palma vorgeführt, der ihn nach der Befragung freiließ. Er darf sich dem Opfer bis auf Weiteres nicht mehr nähern.

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