Die Autofahrer erwiesen sich als leichte Beute. Als Palmas Ortspolizei vor kurzem in einer zweiwöchigen Aktion 697 Fahrzeuge im Stadtgebiet kontrollierte, konnte sie 263 Fahrer mit dem Ohr am Handy erwischen. Das macht 150 Euro Geldbuße pro Person, zusammen also knapp 40.000 Euro.

Unter anderem, damit die Verkehrssünder diese Strafen auch schnell zahlen, hat die spanische Regierung das Gesetz für Verkehr und Straßensicherheit reformiert. Es tritt zwar erst im Juni 2010 offiziell in Kraft. Doch alle Regelungen, von denen Autofahrer profitieren, gelten schon jetzt.

Das betrifft insbesondere die Zahlung der Geldbußen. Sie sollen im Gegensatz zu früher an Ort und Stelle per EC- oder Kreditkarte bezahlbar sein – besonders praktisch im Fall von Ausländern, die schon bisher sofort zahlen mussten und bei Bedarf von den Beamten zum nächsten Geldautomaten begleitet wurden. Wer die Geldbuße sofort begleicht, erhält zudem Rabatt – 50 Prozent im Gegensatz zu bislang 30 Prozent innerhalb der ersten 20 Tage. Der Haken: Rechtsmittel gegen die Geldbuße sind dann nicht mehr möglich.

Das ist auch der Hauptkritikpunkt der spanischen Automobilclubs AEA und RACE – dem Innenministerium gehe es vor allem darum, die Einnahmen zu erhöhen. Dort wird widersprochen: Das neue Gesetz lege fest, dass das eingenommene Geld in die Verbesserung der Verkehrssicherheit fließe, einen Teil von den Einnahmen erhielten zudem Verbände, die sich um die Opfer von Verkehrsunfällen kümmerten.

Der gesamte Prozess der Benachrichtigung und Bezahlung wird gestrafft. Der Verkehrssünder wird nur noch zwei statt drei Mal schriftlich informiert. Halter von Dienstwagen erhalten in Zukunft nur noch eine E-Mail über zu zahlende Bußen – alle anderen Autofahrer ebenfalls, falls sie dies möchten und sich dafür auf der Seite www.dgt.es anmelden. Die Geldbuße kann seit Mai 2009 zudem auch online bezahlt werden. Auf der genannten Internetseite müssen dazu nur Name, Ausweisnummer, Strafsumme und die Registriernummer des Knöllchens angegeben werden.

Übersichtlicher wird auch die Staffelung der Strafgebühren. Leichte Verstöße (faltas leves) ahndet die spanische Verkehrsbehörde in Zukunft mit Bußen von 100 Euro, schwere Verstöße (faltas graves) mit bis zu 200 Euro, sehr schwere Verstöße (faltas muy graves) mit maximal 500 Euro.

Auch die Vergehen gegen die Straßenverkehrsordnung wurden zum Teil neu definiert. So müssen auch Fahrradfahrer in Zukunft mit einer Geldbuße von 100 Euro rechnen, wenn sie nachts ohne Licht unterwegs sind. Eine falta grave riskieren Autofahrer nicht nur, wenn sie ohne Freisprechanlage telefonieren, sondern auch, wenn sie während der Fahrt ihr Navigationssystem bedienen. Und auch, wer sein Auto kurz an der Bushaltestelle oder auf dem Behindertenparkplatz abstellt, muss zukünftig eine Strafe bis zu 200 Euro einkalkulieren. Wer ein Gerät zur Ortung von Radarfallen einbaut, riskiert sogar eine falta muy grave.

Beim Thema Radarfallen will sich die Verkehrsbehörde in Zukunft auf keinerlei Einwände technischer Art mehr einlassen. Gesetzlich festgelegt wird ein Fehlerspielraum von drei bis zehn Prozent, je nach Messgerät. Die Gesetzesreform deckt zudem nicht nur punktuelle Messungen ab, sondern auch die Ermittlung der Durchschnittsgeschwindigkeit auf einem Streckenabschnitt.

Allein wegen der faltas, also sogenannter administrativer Vergehen, werden Autofahrer aber nicht mehr ihren Führerschein abgeben müssen. Das neue Gesetz sieht dies stattdessen nur in den Fällen vor, wenn das Punktekonto eines Führerschein-Inhabers erschöpft ist oder aber in Folge der Entscheidung eines Richters.

Um die Zahlungsmoral zu verbessern, haben die Vergehen in Zukunft nicht nur Folgen für den Geldbeutel. So kann ein Auto offiziell nicht mehr verkauft oder auf einen anderen Halter übertragen werden, wenn vier faltas graves oder faltas muy graves aufgelaufen und nicht bezahlt sind.

Und auch Parksünder müssen nicht nur mit Knöllchen rechnen. So erlaubt das neue Gesetz, Autos in der Kurzparkzone (zona azul) umgehend abzuschleppen, wenn kein Parkticket hinterlegt ist oder die Parkdauer, für die bezahlt wurde, um das Dreifache überschritten wurde.

Die Gesetzesreform ist ein weiterer Schritt der spanischen Regierung, die Autofahrer zu disziplinieren – bislang mit Erfolg. Nach Einführung des Punkte-Führerscheins in Spanien vor dreieinhalb Jahren, der Verschärfung des Strafrechts und intensiven Kampagnen in den Medien ist die Zahl der Verkehrstoten auf den tiefsten Stand seit Einführung der Verkehrsstatistik im Jahr 1969 gesunken. Erstmals starben 2009 weniger als 3.000 Menschen auf Spaniens Straßen.

Bei Verstoß Abzug: Neues vom Punkte-System

Die Gesetzesneuerungen betreffen auch den im Juli 2006 in Spanien eingeführten Punkteführerschein. Im Gegensatz zum deutschen System werden dabei Punkte nicht aufgerechnet, sondern von einem Konto von anfangs zwölf – bei Fahranfängern acht – abgezogen. Auch für ausländische Autofahrer, die ihren Hauptwohnsitz in Spanien haben, wird ein Punktekonto angelegt, sobald sie gegen eine der Vorschriften des Punkte-Katalogs verstoßen.

Dieser ist nun vereinfacht worden, die Zahl der geahndeten Verstöße schrumpft von 27 auf 20. In diesen Fällen werden ab sofort keine Punkte mehr angerechnet, sehr wohl aber Geldbußen verhängt. Gestrichen von der Punkte-Liste wurden:

• Parken in Kurven, in Unterführungen oder ähnlichen Orten

• Parken auf der Busspur

• Fahren auf der Autobahn mit nicht zugelassenen Fahrzeugen

• Mitnahme von mehr Mitfahrern als zulässig

• Fahren ohne Licht im Dunkeln

• Mitnahme von Jugendlichen unter zwölf Jahren auf Motorrädern

• unachtsames Fahren mit Risiko für weitere Verkehrsteilnehmer

Wenig ändert sich bei den anderen Verstößen in der Liste: Sechs Punkte werden abgezogen bei Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit um mehr als 50 Prozent, Alkoholwerten über 0,5 Promille (im Atem), Einnahme von Drogen, Verweigerung des Alkoholtests, Fahren in entgegengesetzter Richtung oder zum Beispiel der Teilnahme an illegalen Autorennen.

Vier Punkte werden fällig bei Geschwindigkeitsübertretungen von 40 Stundenkilometern, Alkoholwerten zwischen 0,25 und 0,5 Promille (im Atem), Missachtung eines Stoppschilds, einer roten Ampel oder von Vorfahrtsregelungen, Rückwärtsfahren auf der Autobahn oder gefährlichen Überholmanövern.

Drei Punkte verliert, wer 31 bis 40 Stundenkilometer zu schnell fährt, während der Fahrt mit dem Handy telefoniert, das Navigationssystem und andere elektronische Geräte bedient oder die Gurt- und Helmpflicht missachtet.