MZ-Kommentar: Nur gemeldete Deutsche haben etwas zu melden

16-10-2008  
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FRANK FELDMEIER Soll bitte keiner sagen, man habe ihn nicht vorab informiert: Darüber, dass es Vergünstigungen für Flüge und Fährverbindungen nur für gemeldete Residenten gibt. Dass nur diejenigen ihren Bürgermeister mitwählen dürfen, die auch das empadronamiento vorweisen können. Und vor allem: Dass sich der spanische Staat nur dann in sozialen Notlagen von Ausländern für zuständig erklärt, wenn umgekehrt auch die Mallorca-Deutschen sich zu ihrem Hauptwohnsitz auf der Insel bekennen.

Und das alles aus Furcht vor dem spanischen Finanzamt. Wer solche Angst vor ihm hat und kein Geld verschenken will, sollte erst einmal zum Taschenrechner greifen. Das heißt zum einen: Sich zunächst informieren, wie viele Steuern überhaupt fällig würden - wie viel Geld also eingespart wird für den Preis der Illegalität, um das Kind einmal beim Namen zu nennen. Zum anderen sollte bedacht werden: Die Ersparnis beim spanischen Finanzamt kann Deutschen dann teuer zu stehen kommen, wenn eine Erbschaft oder der Hausverkauf ansteht. Denn in diesen Fällen kommen Residenten in der Regel deutlich billiger davon.

Unterscheiden sollten Deutsche zudem zwischen der Meldung bei der Gemeinde (empadronamiento) sowie dem Eintrag im Melderegister des Ausländeramts - wer dort vorstellig wird, erklärt sich zum Steuerinländer und muss mit kritischen Nachfragen des spanischen ­Finanzamts rechnen.

In Zeiten, in denen statt finanziellen Gewinns wieder Verantwortungsbewusstsein und Moral hochgehalten werden, muss die Frage nach den eigenen Maßstäben erlaubt sein. Wer sich gerne zu Missständen zu Wort meldet, Sauberkeit und Sicherheit einfordert und über politische Korruption schimpft, muss sich schon fragen lassen, wie er es selbst mit den Gesetzen hält. Mitnehmen, was geht? Die Sonne Mallorcas und gleichzeitig finanzielle Vorteile in Deutschland genießen? Das muss jeder mit seinem eigenen Gewissen ausmachen - und dann etwaige Konsequenzen in Kauf nehmen.

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