Handynutzer sind verdächtig. Zumindest solche mit Prepaid-Karten. Bis zum 8. November 2007 wurden viele der Geräte verkauft, ohne dass sich die Käufer identifizieren mussten. So hatten es Kriminelle aller Art bislang leicht, einen anonymen Anruf abzusetzen - die Polizei hatte zwar anschließend Rufnummern eines Verdächtigen, konnte sie aber keinem Besitzer zuordnen. Das erschwerte insbesondere die Ermittlungen nach den Terroranschlägen am 11. März 2004 in Madrid.

Damit wird nun Schluss sein: Am 9. November müssen die Mobilfunkbetreiber in Spanien die Handy-Nummern von all jenen Kunden deaktivieren, von denen sie nicht die persönlichen Daten vorliegen haben - darunter auch die Steuernummer NIF, bzw. NIE, die die Identifizierung vereinfacht.

Die Abschaltung wurde von langer Hand vorbereitet: Die spanische Regierung räumt in ihrem Gesetz von Oktober 2007 den Handynutzern eine Übergangsfrist von insgesamt zwei Jahren ein.

Trotzdem dürfte die Abschaltung beispielsweise viele Ausländer überraschen - gerade wer nicht das ganze Jahr auf Mallorca lebt, zieht häufig dem Vertragshandy eine Prepaid-Lösung ohne verpflichtenden Mindestumsatz vor. Die Kampagne „¡Identifícate!“ („Identifiziere dich!“), die seit März dieses Jahres zur Registrierung animiert, ist an den ausländischen Handynutzern womöglich vorbeigegangen.

In der zuständigen Pressestelle im Madrider Innenministerium hat man darauf keine Antwort - es lägen auch keine Daten vor, wie viele Handynutzer bislang noch nicht registriert seien, so ein Sprecher. In einer Pressemitteilung des Ministeriums ist von „mehreren Millionen“ die Rede.

Derzeit sind 20,8 Millionen Prepaid-Karten in Spanien in Gebrauch, drei Viertel davon wurden vor dem 8. November 2007 gekauft, das heißt, die Nutzerdaten mussten nicht angegeben werden. Prepaid-Handys machen einen Anteil von rund 40 Prozent an der Gesamtzahl der spanischen Handys aus - nach Berechnungen der Regulierungsbehörde CMT kommen auf 100 Bewohner derzeit 112 Handys.

Die Mobilfunkbetreiber nehmen nicht nur die Nutzerdaten auf, sie müssen auch die Gesprächsdaten für mindestens zwei Jahre speichern. Dazu gehören die Telefonnummern der Gesprächsteilnehmer sowie Dauer und Ort des Gesprächs. Die Daten müssen die Mobilfunkbetreiber auf richterliche Anordnung hin herausgeben. Weiterhin geheim bleibt nur der Inhalt des Handy-Telefonats.

Registrierung: So geht's

Die Registrierung des Handys ist nur persönlich möglich. Dazu muss der Besitzer des Handys (titular) einen Verkaufspunkt des Handy-Providers (operador) aufsuchen. Vorgelegt werden muss dort ein Ausweisdokument, das heißt Personalausweis oder Reisepass, akzeptiert wird in der Regel auch die Tarjeta de Residencia. Geschäftskunden müssen die Steuernummerkarte (Tarjeta de Identificación Fiscal) vorweisen. Die Handy-Provider haben eigene Infoseiten im Internet veröffentlicht, auf denen auch sämtliche Verkaufspunkte aufgeführt sind.