Mallorca Zeitung

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"Greencard" nur fünf Jahre gültig: So verlängern Sie als EU-Resident Ihren Ersteintrag ins Ausländerregister auf Mallorca

Obwohl auf der grünen Karte kein Ablaufdatum steht, muss man die „residencia“ erneuern. Wie das geht und welche Auswirkungen in der Praxis bei Verstoß drohen

„Residente comunitario permanente en España ...“ sollte auf dem neuen Dokument stehen. Simone Werner

Selbst viele Langzeit-Residenten wissen es nicht und erfahren oft erst davon, wenn etwa die Bank droht, ihr Konto zu sperren, oder es bereits gesperrt hat: Auf Mallorca lebende EU-Bürger müssen den Eintrag ins Ausländerregister, also das „Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión Europea“, umgangssprachlich „Greencard“ oder „grünes Kärtchen“ genannt, fünf Jahre nach der Erstausstellung erneuern lassen. So können sie ihren dauerhaften Aufenthalt auf der Insel auch bei Behörden nachweisen. Wir erklären, wie man die residencia in eine dauerhafte „Aufenthaltsgenehmigung“ umschreiben lässt, und was passieren kann, wenn man es nicht tut.

Datum prüfen

Residenten, die nichts von der Erneuerungspflicht wussten, kann man kaum einen Vorwurf machen. Schließlich steht auf dem grünen Kärtchen kein Ablaufdatum. Auf der ersten tarjeta verde oder dem DIN-A4-Zettel, den Auswanderer bekommen, nachdem sie die residencia beantragt haben, steht „Residente comunitario en España desde ...“ und dann das Datum der Anmeldung. An ihm muss man sich orientieren. Der Satz wird nach erfolgreicher Ummeldung umgewandelt in „Residente comunitario permanente en España desde ...“ Ansonsten sieht die neue Karte aus wie die befristete.

Der in Palma für EU-Bürger verantwortliche Beamte der Ausländerbehörde, José García, verweist auf die Bestimmungen im Real Decreto 24/2007. Darin ist festgelegt, wie Einreise, Bewegungsfreiheit und Aufenthalt in Spanien für EU-Bürger geregelt sind. In den Artikeln 8.5, 10.1 und 10.2. wird das Ablaufdatum thematisiert. „Erneuert jemand den Eintrag ins Ausländerregister nicht, wird er von der Ausländerbehörde dennoch nicht sanktioniert oder ausgewiesen“, betont García. Da nirgendwo ein Ablaufdatum steht, sollten auch private Institutionen nachsichtig sein.

Gesperrtes Konto, cl@ve, spanischer Führerschein

In der Praxis, weiß Auswanderungsberaterin Doris Kirch, stehen Residenten mit abgelaufener Karte aber doch ab und an vor Problemen: „Einige meiner Kunden wurden von ihren Banken angeschrieben oder angerufen, mit dem Hinweis, dass sie ihre residencia verlängern müssen. Ein Kunde hatte nicht reagiert, daraufhin haben sie das Konto gesperrt.“ Probleme seien der Langzeit-Residentin darüber hinaus in Einzelfällen auch beim Residentenrabatt fürs Reisen bekannt. Ein anderer Kunde habe ihr berichtet, dass seine elektronische Kennung cl@ve nicht mehr funktionierte, nachdem die grüne Karte abgelaufen war. Auch beim Eintauschen des deutschen Führerscheins gegen einen spanischen könnte es zu Problemen kommen. „Ich würde jedem empfehlen, den Eintrag ins Ausländerregister erneuern zu lassen. Man weiß nie, was passiert. Auch während der Pandemie haben wir gesehen: Alle, die keine gültige Karte hatten, durften streng genommen nicht einreisen“, so Kirch.

Alle, die länger auf Mallorca leben möchten, müssen ihre "Greencard" verlängern lassen. Bendgens

Vorbereitung auf den Termin

Wer festgestellt hat, dass seine Karte bald abläuft, sollte zeitnah einen Termin bei der Ausländerbehörde vereinbaren. Nicht immer sind welche verfügbar, oft muss man Wochen darauf warten. „Um Betrug und Spekulationen zu vermeiden, schalten wir die Termine an verschiedenen Tagen und zu verschiedenen Zeiten frei“, sagt García.

Die cita previa gibt es unter https://icp.administracionelectronica.gob.es/icpplus/index.html. „Islas Baleares“ als Provinz eingeben, dann bei „selecciona oficina“ die Anlaufstelle „Mallorca PN residente UE“ anwählen. Weiter unten „Policia certificado de registro de ciudadano de la U.E.“ anwählen. Im nächsten Schritt erfährt man unter „certificado permanente“, was die noch zu erörternden Bedingungen für die dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung sind, und gelangt zum Gebührenformular (tasa modelo 790 Código 012). Wer auf „rellenar formulario y descargar“ klickt, kann es am Computer ausfüllen, ausdrucken und den Betrag für den Behördengang (12 Euro) später vorab bei einer Bank begleichen. Damit spart man sich einen zweiten Gang zur Ausländerbehörde und Wartezeiten.

Im Gebührenformular nach Eingabe der persönlichen Daten „complementaria“ anklicken und den Betrag von 12 Euro eintragen. Unter „tarjetas de identidad de extranjeros (TIE) y certificados de registro de residentes comunitarios“ dann „certificado de registro de residente comunitario o tarjeta de residencia de familiar de un ciudadano de la Unión“ anwählen. Wer am Ende „efectivo“ auswählt, kann den Betrag etwa bei der Caixa-Bank im Carrer Joan Alcover, 24, in der Nähe der Ausländerbehörde begleichen. Dafür muss man am Automaten den Barcode auf dem ausgedruckten Formular einscannen. Bei Problemen am besten die Mitarbeiter um Hilfe fragen. Den Beleg, den der Automat ausgibt, gut aufheben und zum Termin in der Ausländerbehörde mitbringen.

Der Behördengang

Ebenfalls mitzubringen sind das ausgefüllte Formular X18, die alte grüne Karte sowie Kopie und Original des Personalausweises. Vor Ort fragen Mitarbeiter nach der aktuellen beruflichen Situation. Berufstätige, die bei der spanischen Sozialversicherung Seguridad Social gemeldet sind, und ihre engsten Angehörigen haben es am einfachsten. Ob dies der Fall ist, können die Mitarbeiter der Ausländerbehörde in wenigen Klicks prüfen. „Wenn der Antragsteller aufgrund einer Entlassung unfreiwillig arbeitslos wurde und damit gerade nicht erwerbstätig ist, wird er wie ein Arbeitnehmer behandelt“, erklärt García. Das gilt auch für alle, die durch die sogenannte vida laboral nachweisen können, dass sie im vergangenen Jahr mindestens 180 Tage gearbeitet und eingezahlt haben.

Wer keine spanische Sozialversicherungsnummer vorzeigen kann, muss den Nachweis über eine private Krankenversicherung ohne Selbstbeteiligung sowie einen Kontoauszug mit mindestens 6.800 Euro erbringen, um zu beweisen, dass er oder sie ohne staatliche Hilfen zurechtkommt. „Rentner müssen zur Deckung der Krankheitskosten das Formular S1 der Sozialversicherung des europäischen Landes einreichen, in dem sie gearbeitet haben, sowie den Rentenbescheid“, sagt García. Der muss laut Kirch übersetzt und beglaubigt worden sein.

Besser nicht laminieren!

Dann sollte dem neuen Kärtchen nichts mehr im Weg stehen. Um nicht in den Verdacht der Urkundenfälschung zu geraten, sollte man es besser nicht laminieren. Darauf weist ein Mitarbeiter der Behörde die MZ-Autorin hin. In einem Schreiben der Behörde heißt es allerdings auch, dass das Dokument durch die Laminierung nicht ungültig wird.

Schneller zum Ziel:

– Real Decreto 24/2007: https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-2007-4184

– Termin ausmachen: bit.ly/TerminNIE

– Formulare: X18: bit.ly/43X0UTC, Gebühr: bit.ly/Gebühr

– Auswanderungsberaterin: Doris Kirch: dk@auswanderung.es, auswanderung.es

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