Abmeldung, "Residencia", NIE-Nummer: Diese Behördengänge müssen Mallorca-Auswanderer in Angriff nehmen

Wer länger auf der Insel leben will, braucht neben der Identifikationsnummer NIE auch das Dokument über die Registrierung als EU-Ausländer. Wie Sie an beides kommen und was es davor zu tun gibt

Kümmert sich in Palma um die Belange künftiger Auswanderer: Pedro López.  | FOTO: BENDGENS

Kümmert sich in Palma um die Belange künftiger Auswanderer: Pedro López. | FOTO: BENDGENS / Simone Werner

Simone Werner

Simone Werner

Wer fest auf die Insel ziehen will, wird schnell merken, dass hier ohne die sogenannte NIE, kurz für „Número de Identificación de Extranjero“, nichts geht. Doch vor der Auswanderung gibt es auch in Deutschland noch einen Behördengang zu erledigen. Ein Leitfaden, wie sich zukünftige Residenten korrekt dort ab- und auf Mallorca anmelden.

Abmeldung in Deutschland

Auswanderer, die ihre Wohnung aufgeben und keine andere mehr haben, müssen sich schon seit ein paar Jahren beim Einwohnermeldeamt abmelden. Allerdings macht das nur Sinn, wenn jemand dauerhaft nach Mallorca umsiedeln will. Die Abmeldebescheinigung gut aufheben! Sie erleichtert Behördengänge bei der Botschaft oder dem Konsulat. Prüfen, ob sich jemand korrekt abgemeldet hat, werden die spanischen Behörden nicht.

Termin Ausmachen

Erste Anlaufstelle auf der Insel ist dann die Ausländerbehörde im Carrer de Felicià Fuster, 7, in Palma. Dort können Auswanderer drei Dokumente beantragen:

  • die besagte NIE
  • die Registrierung als EU-Ausländer
  • den Bescheid über die Dauer des bisherigen Aufenthaltes in Spanien

Die ersten beiden sind für die Anmeldung auf der Insel unabdingbar. Letzterer ist eher für langjährige Residenten interessant. „Das certificado de tiempo de residencia legal braucht man etwa, wenn man auf der Insel Sozialhilfen beantragen will“, so Pedro López von der Ausländerbehörde. Um das Dokument zu bekommen, benötigt man keinen Termin, für die anderen beiden Dokumente schon.

Das sind die Öffnungszeiten

Die Behörde ist montags bis freitags von 9 bis 14 Uhr geöffnet. Vor allem während der Sommermonate kommt es bei der Terminvergabe immer wieder zu teils wochenlangen Wartezeiten. „Da viele Saisonarbeiter die NIE benötigen, ist die Nachfrage deutlich größer. Ich programmiere die Termine auch danach, wie viele Mitarbeiter ich an den jeweiligen Tagen zur Verfügung habe, schlage aber immer noch weitere obendrauf“, versichert López. Denn aus Erfahrung weiß er, dass rund 25 Prozent der Antragsteller die beantragten Termine letztlich nicht wahrnehmen.

Termin von Deutschland aus ausmachen

Aufgrund der Wartezeiten sollten Auswanderer am besten noch von Deutschland aus online (hier: https://sede.administracionespublicas.gob.es/pagina/index/directorio/icpplus) einen Termin (cita previa) vereinbaren. „In dringenden Fällen geht es auch ohne, am besten freitags“, so López. Auch Senioren über 60 Jahren, die es nicht schaffen, online einen Termin zu vereinbaren, können während der Öffnungszeiten direkt in der Ausländerbehörde vorbeikommen.

Der lange Weg bis zum Termin

Auf der Seite zunächst auf „Acceder al Procedimiento“ klicken. Sollte eine Fehlermeldung kommen, sollten Antragsteller den Link mit einem anderen Browser aufrufen. Im nächsten Schritt müssen sie dann die Region, also „Illes Balears“, auswählen und mit einem Klick auf „Aceptar“ bestätigen. Dann unter „Oficina“ „MALLORCA PN Residente UE y NIE, Calle Feliciá Fuster, 7“ auswählen. Unter „TRÁMITES CUERPO NACIONAL DE POLICÍA“ kann man dann zwischen zweien der besagten Dokumente wählen, der NIE und dem Eintrag ins Ausländerregister. In Ausnahmefällen kann man beide auf einmal beantragen. Da die NIE bei der Eintragung ins Ausländerregister bereits dabei ist, können Antragsteller in diesem Fall „POLICIA-CERTIFICADO DE REGISTRO DE CIUDADANO DE LA U.E.“ auswählen und mit „Aceptar“ bestätigen.

Für alle, die länger auf Mallorca leben möchten, gibt es eine Reihe an Behördengängen zu erledigen.

Für alle, die länger auf Mallorca leben möchten, gibt es eine Reihe an Behördengängen zu erledigen. / Bendgens

Dokumente und Gebühren

Es folgt ein Hinweis über die nötigen Dokumente und Gebühren. Mit einem Klick auf „Entrar“ geht es weiter. Nun müssen Auswanderer ihren Namen und ihre Ausweisnummer (pasaporte) eingegeben. Über „Aceptar“ und dann „Solicitar cita“ gelangen sie zum nächsten Schritt. Hier muss nun eine spanische Handynummer und eine E-Mail-Adresse angegeben werden. Wer keine spanische Nummer hat, sollte einen Freund fragen. Der sollte sich bereithalten, da er ein paar Schritte weiter einen Validierungscode aufs Handy geschickt bekommen wird. „Das System wird von der Zentralregierung in Madrid verwaltet. Leider kann man sich bisher nicht mit anderen europäischen Nummern registrieren“, so López.

Auch die E-Mail-Adresse sei wichtig. „Es ist schon vorgekommen, dass Termine fälschlicherweise an Feiertagen vergeben wurden. So konnte ich mich bei den Betroffenen melden und ihnen einen neuen geben“, so López.

Vormittags werden meist neue Termine freigeschaltet

Mit „Siguiente“ fortfahren. Danach erscheinen im besten Fall Terminvorschläge, aus denen man wählen kann. Werden keine citas angezeigt, sollten Interessenten die beschriebenen Schritte statt am PC vom Handy aus oder mit einem anderen Browser probieren. Erscheinen auch dann keine, rät López, es am Folgetag erneut zu probieren. Da er vormittags arbeitet, stehen vor allem dann die Chancen gut, dass neue Termine freigeschaltet werden.

Werden welche angezeigt, muss man bei „Código“ den auf dem Handy angekommenen Code eingeben und die zwei Häkchen bei „Estoy conforme con la información mostrada en pantalla“ und „Acepto recibir información sobre mi cita en la dirección de correo electrónico proporcionada“ setzen. Dann den Schritt mit „Confirmar“ bestätigen.

Gebühren begleichen

Noch vor dem Termin bei der Behörde, können Interessenten die fälligen Gebühren bei einer Bank begleichen. Die Ausstellung des certificado de tiempo de residencia legal kostet 7,31 Euro, die NIE 9,84 Euro, der Eintrag ins Ausländerregister 12 Euro. Wer sich die letzten beiden Dokumente in einem Aufwisch holt, zahlt nur die 12 Euro.

Am besten begleicht man den Betrag an einem Bankautomaten. Im Internet (hier: https://sede.policia.gob.es/Tasa790_012/ImpresoRellenar) kann man das dafür nötige Formular ausfüllen und ausdrucken. Dafür die persönlichen Daten eingeben und „Certificado de registro de residente comunitario o Tarjeta de residencia de familiar de un ciudadano de la Unión“ anwählen. Wer nur die NIE beantragen will, klickt „Asignación de Número de Identidad de Extranjero (NIE) a instancia del interesado“ an. Im unteren Teil erscheinen dann die 12 beziehungsweise 9,84 Euro. Bei „Forma de pago“ noch auf „En efectivo“ und danach „Descargar impreso rellenado“ klicken.

Ab zur Bank

Auf dem generierten Formular ist ein Barcode. Mit diesem kann man am Bankautomaten bezahlen. Nicht weit weg von der Ausländerbehörde ist etwa die CaixaBank im Carrer de Manuel Azaña, 34. Wird dort eine NIE-Nummer verlangt, kann kurzerhand X 00 00 00 1R angegeben werden, alternativ siebenmal die Ziffer 9. Zur Not helfen Mitarbeiter am Schalter.

Identifizierung dank NIE

Gut vorbereiten sollte man auch die für die jeweiligen Dokumente nötigen Papiere. Dafür muss man wissen, wofür welches verwendet wird. Die NIE dient zur Identifizierung von Ausländern und ist für viele Vertragsabschlüsse Pflicht. Wer zum Beispiel ein Bankkonto eröffnen, einen Telefonvertrag abschließen oder ein Auto kaufen will, benötigt sie. Dennoch wird man durch die Nummer nicht automatisch steuerpflichtig.

Wer seinen Umzug vorausschauend plant und noch in Deutschland ist, kann die NIE auch bei den spanischen Auslandsvertretungen beantragen. Das geht oft sogar deutlich schneller als bei der Ausländerbehörde in Palma. Alternativ können Sie gestorías damit beauftragen. Praktisch: Da die Ausländerbehörde mit ihnen zusammenarbeitet, können so lange Wartezeiten übersprungen werden. „Die Repräsentanten reichen die Anträge an einem Montag bei uns ein und haben sie am darauffolgenden Montag oft schon wieder zurück“, so López.

Jeder herkömmliche Antragsteller muss das Formular EX-15 vorlegen, die Quittung der bezahlten Gebühr und den Personalausweis (Kopie und Original).

Registrierung als EU-Ausländer

Theoretisch muss jeder, der länger als drei Monate in Spanien leben wird, das scheckkartengroße, grüne Blättchen binnen dieser Zeit beantragen. Bußgelder drohen bei Verstößen aber nicht. Das Kärtchen wird oft bei der Anmeldung in der Gemeinde verlangt, womit es auch für die Busfahrkarte nützlich ist.

Mitzubringen sind die Quittung der bezahlten Gebühr, das ausgefüllte Antragsformular EX-18 und der Ausweis (Kopie und Original). Wer noch keinen Arbeitsvertrag und keine spanische Sozialversicherungsnummer vorzeigen kann, muss den Nachweis über eine Krankenversicherung ohne Selbstbeteiligung sowie einen Kontoauszug mit mindestens fast 6.800 Euro erbringen. So zeigt der Antragsteller, dass er ohne staatliche Hilfen in Spanien leben kann.

Je nach Situation sind die Immatrikulationsbescheinigung oder der Rentenbescheid vorzulegen. Die Dokumente müssen auf Spanisch oder Katalanisch vorliegen. Übersetzungen müssen amtlich beglaubigt sein. Bei der Registrierung als EU-Ausländer kann die gestoría nicht einspringen. „Der Antragsteller muss persönlich erscheinen“, so López.

Hilfe beim Ausfüllen

Die Beamten sprechen Spanisch und teils Englisch, gegebenenfalls muss jemand mitkommen, der übersetzen kann. Bei Fragen kann man sich per E-Mail an mallorca.ouecomunitarios@policia.es wenden.

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