Hüpfburgen-Verbot könnte Calvià teuer zu stehen kommen
Das Rathaus hätte den Konzessionsvertrag nicht in der Form einseitig aufkündigen dürfen, entschied das Verwaltungsgericht Palma in erster Instanz
Das Verbot der schwimmenden Hüpfburgen an sieben Stränden im Südwesten von Mallorca war offenbar nicht rechtens. Das entschied das Verwaltungsgericht Palma in erster Instanz am Dienstag (28.2.), wie die spanische Tageszeitung "Última Hora" berichtet.
Das Rathaus der Großgemeinde Calvià hatte einen eigentlich bis 2023 bestehenden Konzessionsvertrag mit dem Unternehmen Aquaarena Baleares 2016 frühzeitig aufgekündigt. Als Begründung führte die Gemeindeverwaltung an, der Konzessionär habe grob gegen die Auflagen verstoßen.
Der Betrieb der Wasserspielplätze war von der Vorgängerregierung der Volkspartei (PP) im Rathaus ausgeschrieben worden. Seit Sommer 2014 konnten Kinder darauf herumturnen, sofern die Eltern dafür den Eintritt zahlten. Die Stadt erhielt vom Betreiber im Gegenzug knapp 410.000 Euro.
Viele Strandbesucher protestierten gegen die Plastikungetüme an den Stränden in Son Maties, Palmanova, es Carregador, Oratori in Portals Nous, Palmira, Torà (Peguera) und Magaluf. Auch den neu ins Rathaus eingezogenen Sozialisten waren die Hüpfburgen von Anfang an ein Dorn im Auge und sie prüften, wie sie den Konzessionsvertrag frühzeitig aufkündigen könnten. Nun könnte das Rathaus zur Zahlung einer hohen Entschädigung verurteilt werden. /tg
Themen
Mehr dazu im Ressort Aktuelles
-
Wie private Naturschutzgebiete zum Erhalt der Tramuntana beitragen
-
Menschen mit Behinderung sollen auf Mallorca für Jobs im Tourismus ausgebildet werden
-
Mallorca räumt Jackpot und dritten Preis der Dreikönigslotterie "El niño" ab
-
Aufmärsche geplant: Mallorca und die Welt begehen Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen