Annäherungsverbot nach nächtlichem Überfall in Magaluf
Die Gemeinde Calvià hatte sich in dem Fall als Nebenkläger präsentiert
Die Gemeinde Calvià im Südwesten hat erreicht, dass sich eine Prostituierte, die Urlauber in Magaluf überfallen haben soll, nicht mehr der Tourismuszone annähern darf. Ein Gericht verurteilte die Frau zu sechs Monaten Haft und entschied, dass die Frau Spanien verlassen muss. Das Annäherungsverbot gilt für fünf Jahre.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Frau im September 2016 zusammen mit weiteren Frauen in der Avenida Magaluf einen Urlauber überfallen hatte. Der Mann wurde nachts in eine Gasse gedrängt und ausgeraubt. Die Frauen erbeuteten Bargeld und eine Kreditkarte. Das Opfer erlitt Verletzungen an der Schulter und an der rechten Hand. Die Gemeinde hatte sich als Nebenkläger bei dem Verfahren präsentiert, um wie bereits in anderen Fällen ein Annäherungsverbot zu erreichen. /ff
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