Freispruch: Gericht kann keine Zugehörigkeit zu Russenmafia beweisen
Die 17 Angeklagten waren teilweise auf Mallorca festgenommen worden
Mit einem Freispruch durch die Richter des Obersten Gerichtshofs in Madrid ist am Donnerstag (18.10.) der Prozess gegen 17 teilweise auf Mallorca festgenommene mutmaßliche Mitglieder der Russenmafia vorerst zu Ende gegangen. Es konnte nicht nachgewiesen werden, dass die Beschuldigten im Auftrag der russischen Mafia Geld in Spanien gewaschen hätten, so die Urteilsbegründung. Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig, da eine Berufung vor dem Obersten Gerichtshof möglich ist.
Zwar hätten die Freigesprochenen verdächtige Transaktionen mit großen Summen durchgeführt, und diese Summen stammten teilweise aus Konten in Steueroasen. Illegale Geschäfte, Geldwäsche oder Zugehörigkeit zu einer Verbrecherorganisation konnten nicht nachgewiesen werden.
Der mutmaßliche Anführer der Organisation, Gennadius Petrov, war bei dem Prozess nicht anwesend. Er war zwar in Calvià festgenommen werden, dann aber vor der Justiz geflüchtet. Er wird seither mit internationalem Haftbefehl gesucht. /tg
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