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Todesfahrerin kann nicht auf Strafminderung hoffen

Der Oberste Gerichtshof auf Mallorca lehnte nun einen Widerspruch der Verteidigung ab. Es geht um den 2016 viel diskutierten Fall einer Frau, die betrunken einen Ortspolizisten überfahren hat

In Palma de Mallorca hat der Oberste Gerichtshof der Balearen das Urteil gegen eine Frau bestätigt, die zuvor sowohl von einem Strafgericht als auch vom Landesgericht zu zweieinhalb Jahren Haftstrafe verurteilt worden war. Sie soll im September 2016 alkoholisiert Auto gefahren sein. Auf der Landstraße nahe Sineu erfasste sie einen Fahrradfahrer, der lebensgefährlich verletzt wurde und starb.

Der Unfall hatte für Aufsehen gesorgt, auch, weil es sich bei dem Opfer um einen beliebten Ortspolizisten gehandelt hatte und dessen zehn Jahre alter Sohn ebenfalls am Unfallort war. Trotz der zwei identischen Urteile hatte die Verteidigung wiederholt Widerspruch eingelegt. Begründung: Die Frau habe bereits Schmerzensgelt an die Familie gezahlt. Der Obersten Gerichtshof lehnte den Widerspruch nun ab und erklärte das Urteil für rechtskräftig. /somo

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