Haftstrafe wegen Kontaktaufnahme bei Instagram
Ein Mann auf Mallorca, dem es richterlich verboten war, sich seiner Exfreundin zu nähern, soll sie mehrmals im Internet kontaktiert haben. Die Richter ließen seine Ausreden nicht gelten
Ein Gericht auf Mallorca hat einen Mann zu neun Monaten Haft verurteilt, weil er über Soziale Medien Kontakt mit seiner Exfreundin aufnahm, obwohl es ihm richterlich verboten war, sich ihr zu nähern. Wie die MZ-Schwesterzeitung "Diario de Mallorca" berichtet, stritt der Mann die Vorwürfe ab.
Er gab an, dass er Probleme mit der Bedienung seines neuen Smartphones gehabt habe. Statt der Exfreundin bei Instagram eine Freundschaftsanfrage und ein Emoticon zu schicken, habe er sie eigentlich blockieren wollen. Die Behauptung, er habe mit ihr zudem über ein Verkaufsportal im Internet Kontakt aufgenommen, wies er von sich. Jemand haben seinen Account gehackt habe. Die Richterin tat seine Aussagen als Ausreden ab. Eine zweite Instanz bestätigte das Urteil.
Im Juli 2018 hatte ein Richter gegen den Mann ein Näherungsverbot gegenüber seiner ehemaligen Lebensgefährtin verhängt, da dieser sie gewaltsam misshandelt hatte. /somo
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