Sozialversicherungsbetrug: Gastronom auf Mallorca muss 370.000 Euro zahlen
Wer seine Mitarbeiter in Teilzeit anstellt und ganztags arbeiten lässt, betrügt die staatliche Sozialversicherung
Bei dieser Nachricht werden wohl so einige Arbeitgeber auf Mallorca einen Schrecken bekommen: Das Oberlandesgericht hat ein Urteil bestätigt, das den Betreiber von drei Restaurants zu 370.000 Euro Geldstrafe wegen Betrugs an der Sozialversicherung verurteilt, weil die rund 50 Angestellten offiziell halbtags angestellt waren und die zahlreichen Überstunden schwarz ausgezahlt bekamen.
Die Inspekteure stellten im Jahr 2017 fest, dass die Mehrzahl der rund 50 Mitarbeiter wesentlich mehr Stunden arbeitete, als im Arbeitsvertrag angegeben. Durch Befragen der Angestellten stellte die Behörde fest, dass einige nur für zwei Stunden in der Woche angestellt waren, obwohl sie tatsächlich zehn Stunden am Tag ableisteten. Die meisten Angestellten hatten eine halbe Stelle, arbeiteten aber ganztags. Die nicht offiziell im Vertrag angegebenen Stunden wurden schwarz bezahlt. Somit sparte sich der Arbeitgeber eine hohe Summe an Lohnnebenkosten und betrog damit die staatliche Sozialversicherung.
Der Angeklagte ging gegen das Urteil in erster Instanz in Berufung. Das Oberlandesgericht bestätigte nun die Geldstrafe von über 370.000 Euro. Diese Form des Betrugs an der Sozialversicherung war früher auf Mallorca weit verbreitet. Seit mehreren Jahren verschärfte die Balearen-Regierung die Inspektionen. Außerdem verpflichtet ein spanisches Gesetz seit 2019 alle Arbeitgeber dazu, die tatsächliche Arbeitszeit der Mitarbeiter genau zu erfassen und zu dokumentieren. /tg
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