Reinigungskräfte, Gärtner und Seniorenbetreuer bekommen in Spanien die gleichen Rechte wie andere Arbeitnehmer
Ab dem 1. Oktober ist der Arbeitgeber zur Anmeldung bei der Sozialversicherung verpflichtet
Hunderttausende Hausangestellte werden in Spanien rechtlich mit Beschäftigten anderer Sektoren gleichgestellt. Die linke Regierung bewilligte ein entsprechendes Gesetzesdekret am Dienstag (6.9.) in Madrid. Die Hausangestellten, darunter zum Beispiel Reinigungskräfte, Gärtner und Seniorenbetreuer, bekommen unter anderem Anrecht auf Arbeitslosenunterstützung. Zudem können sie künftig nicht mehr ohne Angabe von Gründen entlassen werden. Ab dem 1. Oktober ist der Arbeitgeber zur Anmeldung bei der Sozialversicherung verpflichtet.
Damit werde "eine historische Diskriminierung beendet", schrieb Ministerpräsident Pedro Sánchez auf Twitter. Arbeitsministerin Yolanda Díaz erklärte, Spanien sei nun "ein besseres Land". Sie betonte, es handele sich um eine "feministische Reform". Die überwiegende Mehrheit der Hausangestellten in Spanien seien nämlich Frauen. Rund ein Drittel sei älter als 55 Jahre, 44 Prozent seien Einwanderinnen und über die Hälfte sei teilzeitbeschäftigt.
Wegen der Diskriminierung von Hausangestellten hatt der Europäische Gerichtshof (EuGH) Spanien erst im Februar gerügt. Der Ausschluss der Hausangestellten vom Anrecht auf Arbeitslosenhilfe verstoße gegen EU-Recht, hieß es. In Spanien gibt es gut 370.000 offiziell registrierte Hausangestellte. Weitere 200.000 werden nach Schätzungen schwarz beschäftigt. Das neue Gesetzesdekret betrifft auch zahlreiche Deutsche, die etwa auf Mallorca und in anderen Teilen Spaniens Hausangestellte beschäftigen.
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