Mallorca Zeitung

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Die Kontrollen werden strenger: So kommen Sie als Mallorca-Resident an den Residentenrabatt für Reisen

Rechtlich dürfen nur Residenten der Balearen mit der kleinen grünen NIE-Karte den Preisnachlass von 75 Prozent für Reisen aufs Festland oder die anderen Inseln nutzen

Auch das Personal am Check-in-Schalter kann prüfen, ob ein Passagier ein gültiges Zertifikat hat. | FOTO: BOSCH

Offiziell Mallorca-Resident zu sein, lohnt sich, weil man 75 Prozent Rabatt auf Tickets für Flüge und Fährfahrten auf die Nachbarinseln, auf die Kanaren und aufs spanische Festland bekommt. Doch aufgepasst: Nur Residenten, die das grüne NIE-Kärtchen (Certificado de registro de residente comunitario) haben, also eine dauerhafte Identifikationsnummer, haben Anspruch auf den Rabatt. Alle, die nur das weiße DIN-A4-Dokument mit der NIE-Nummer haben, also eine zeitlich begrenzte Identifikationsnummer, können nicht günstiger reisen. Dennoch haben viele Rathäuser ihnen das certificado de residencia para viajes, das Dokument für den Reiserabatt, ausgestellt.

Darüber hat sich der balearische Verband der Reisebüros (Aviba) vor Kurzem beklagt. Schließlich würden für den Staat so Kosten in Höhe von rund sechs Millionen Euro entstehen. Laut den Verantwortlichen seien derzeit rund 3.000 der illegalen Reiserabatt-Dokumente in Umlauf. In den vergangenen 18 Monaten habe sich die Situation verschärft, berichten mehrere spanische Medien übereinstimmend.

Unregelmäßigkeiten auch durch mangelhaftes Programm

„Wir können die Beschwerden von Aviba gut verstehen“, sagt Toni Salas, der Präsident der Dachvereinigung der Gemeinden (Felib). Zu den Unregelmäßigkeiten komme es auch, weil das spanische Programm zur Verwaltung öffentlicher Daten (SARA), den Beamten im Falle einer zeitlich begrenzten NIE keine Fehlermeldung anzeigt. Dies soll sich bald ändern. Auch mit dem nationalen Statistikinstitut wollen sich die Verantwortlichen in Verbindung setzen, um das Problem zu beheben. Salas gibt zu bedenken, dass die Gemeindeverwaltungen ansonsten kaum kontrollieren können, wer als EU-Bürger Anrecht auf die grüne Ausländerkarte hat. Deren Beantragung ist theoretisch für Aufenthalte ab drei Monate verpflichtend, aus steuerlichen Gründen sehen viele davon aber ab.

Ausgenommen vom Reiserabatt sind alle Fahrzeuge auf den Fähren sowie Über- oder Sondergepäck im Flieger. Mono

Das sagen die Verantwortlichen in den Rathäusern

Anruf in Vilafranca und Costitx, zwei eher kleinen Gemeinden. „Wir fragen explizit nach dem grünen Kärtchen. Wenn jemand es nicht vorweisen kann, stellen wir ihm den Residenten-Rabatt zum Reisen nicht aus“, versichert man in Vilafranca. Auch in Costitx mache man die grüne Eintragung in das Register für EU-Ausländer zur Voraussetzung, heißt es im Rathaus. Allenfalls käme es vor, dass jemand sich nach dem Wegzug nicht ordnungsgemäß ummelde und so noch maximal sechs Monate lang den Rabatt in Anspruch nehmen könne.

Die Verantwortlichen von Aviba und Felib fordern die Beamten in den Rathäusern auf, die Daten der Residenten künftig genauer zu prüfen. „Sie sind die erste wichtige Anlaufstelle“, so Salas. Auch das Personal an den Check-in-Schaltern der Fähr- und Fluggesellschaften solle sich versichern, dass ein Passagier ein gültiges Dokument für den Residenten-Rabatt hat.

Dokument beantragen

Das Dokument kann man sich in den Rathäusern entweder vor Ort ausstellen lassen oder auf einer Website herunterladen. Wer etwa in Palma gemeldet ist und die Bürgerkarte tarjeta ciudadana hat, kann hier auf „Obtención certificado residencia con tarjeta ciudadana“ klicken. Dann die Kartennummer und das Geburtsdatum eingeben und per Klick auf „finalizar formulario“ bestätigen. Auch bei anderen Rathäusern kann man sich den Reiserabatt etwa mit dem certificado digital oder der elektronischen Kennung cl@ve permanente in ein wenigen Sekunden herunterladen. In Bunyola etwa bekommen Bewohner dann einen Zugangscode für diese Internetseite: https://cerviatge.suportmunicipal.net/index.php?INE=010.

Bei der Buchung beachten

Bei der Buchung auf den Seiten der Fluggesellschaften und Reedereien ist dann anzugeben, dass man Resident ist. In einigen Fällen wird eine Meldung angezeigt, dass der Residenten-Status erst noch durch einen Datenbankabgleich geprüft werden muss. Dann sollte man das ausgedruckte Zertifikat beim Antritt der Reise auf jeden Fall dabeihaben. Probleme beim automatischen Abgleich drohen speziell bei Namen mit Umlauten sowie dann, wenn bei der Buchung der im Pass aufgeführte Zweitname nicht angegeben wird.

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