Tumor zu spät erkannt – Gesundheitsbehörde auf Mallorca muss sechsstellige Entschädigung zahlen
Eine Frau starb im Jahr 2016, nachdem Kopfschmerzen und eine Schwellung an der Stirn über Jahre falsch behandelt wurden
Der Oberste Gerichtshof der Balearen hat die Gesundheitsbehörde IB-Salut zu einer Entschädigung von 168.728 Euro an die Angehörigen einer 2016 verstorbenen Frau verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Frau sehr spät die Diagnose über einen bösartigen Tumor bekommen hatte.
Die Patientin war seit 2011 regelmäßig wegen Kopfschmerzen und Schwindelanfällen zum Arzt gegangen. Im November 2015 besuchte sie das Gesundheitszentrum, weil sie eine Schwellung an der Stirn festgestellt hatte. Die Ärzte verschrieben ihr allerdings nur Antibiotika und ein entzündungshemmendes Mittel.
Auch in Son Espases nur Antibiotika verschrieben bekommen
Im Monat darauf ging sie in die Notaufnahme des Krankenhauses Son Espases, weil die Schwellung nicht abgeklungen war. Aber auch hier bekam sie nur Antibiotika gegen eine entzündete Zyste.
Erst im Folgejahr wurde, nach mehreren Tests, der bösartige Tumor diagnostiziert. Ein weiteres Gutachten ergab, dass dieser nicht operierbar sein. Die Frau bekam eine Chemotherapie. Sie verstarb kurz darauf. /pss
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