Der am vergangenen Freitag (24.11.) in Brasilien hingerichtete Koch David Peregrina hatte kurz vor der Tat einen langwierigen Gerichtsprozess gewonnen. Dies berichtet die MZ-Schwesterzeitung "Diario de Mallorca". Bei dem Verfahren ging es um das Grundstück, auf dem der mallorquinische Justizflüchtling sein Restaurant gebaut hatte.
Von Privatfirma und Behörde verklagt
Demnach wurde er kurz nach der Lokaleröffnung Ende 2016 von einer Privatfirma und einer Behörde vor einem Zivilgericht verklagt. Nach Ansicht der Kläger hatte Peregrina sein Restaurant unrechtmäßig auf öffentlichem Grund gebaut.
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Der mallorquinische Koch berief sich in seiner Verteidigung auf das im brasilianischen Recht verankerte Konzept der "Usucapio" (Ersitzung). Dieses sieht vor, dass man zum rechtmäßigen Eigentümer wird, wenn man ein öffentliches Grundstück gewaltfrei in Anspruch nimmt und es über einen Zeitraum von mehreren Jahren keine Klagen diesbezüglich gibt.
Koch gewann den Prozess
Der Rechtsstreit zog sich über mehrere Jahre hin. Erst eine Woche vor dem Doppelmord, bei dem neben Peregrina auch seine Frau Érica da Silva getötet wurden, urteilte das Gericht zu Gunsten des Beklagten. Peregrina wurde zum rechtmäßigen Eigentümer des Grundstücks erklärt.
Die Ermittler haben mittlerweile ausgeschlossen, dass es sich bei dem Mord an den beiden Restaurantbetreibern um einen Raub handelt. Auch ein sexueller Übergriff scheint unwahrscheinlich. Die Polizei geht davon aus, dass es sich um einen Racheakt gehandelt haben dürfte. Inwieweit dies mit dem Gerichtsverfahren bezüglich des Grundstücks zu tun hat, ist aber nicht klar.
Die kriminelle Vergangenheit
Peregrina hatte bereits auf Mallorca zahlreiche Erfahrungen mit der Justiz gemacht. So war er wegen eines Betrugs in Höhe von zwei Millionen Euro in einer Bank sowie Diebstahls in Höhe von 200.000 Euro in einem Restaurant zu zwei Gefängnisstrafen verurteilt worden. In beiden Fällen war Peregrina bei den Unternehmen angestellt, die er betrog. Er flüchtete 2015 bei einem Freigang. Mehr zur kriminellen Vergangenheit des Kochs erfahren sie hier: