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Wenn auf Mallorca plötzlich der Job nicht mehr möglich ist

Auch ausländische Residenten können nach einem Unfall oder einer Erkrankung die „pensión de invalidez“ beantragen. Das sollten sie wissen

Wenn auf Mallorca plötzlich der Job nicht mehr möglich istOPEN COMUNICACIÓN

In Spanien beziehen rund 950.000 Personen eine Rente wegen Erwerbsminderung (pensión de invalidez). Sie erhalten rund 990 Euro im Monat überwiesen, weil sie wegen einer Erkrankung oder infolge eines Unfalls nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können (incapacidad permanente). Die Daten hat jetzt ein Anbieter von Treppenliften, die Firma TKE Home Solutions, analysiert. Demnach sind rund 75 Prozent der Bezieher dieser Rente Arbeitnehmer, zwölf Prozent Selbstständige. Laut der Auswertung bekommen zehn Prozent der Bezieher die Rente, weil sie zuvor einen Arbeitsunfall hatten oder an einer durch die Arbeit ausgelösten Erkrankung leiden.

Auch ausländische Residenten können Erwerbsminderungsrente beantragen. Einer privaten Versicherung bedürfe es dafür nicht, erklärt Arbeitsrechtsanwalt Joan Font von Castell Abogados. Er erörtert im Gespräch mit der MZ, welche Kriterien erfüllt sein müssen, wie der auszuzahlende Betrag berechnet wird und wo die Rente beantragt werden muss.

Zunächst prüft ein Ärzteausschuss, ob Personen, die bereits für eine Zeit von 545 Tagen krankgeschrieben sind (incapacidad temporal) auch weiterhin nicht oder nicht unter den bisherigen Bedingungen arbeiten können. Dann wird geprüft, ob ein Fall dauerhafter Erwerbsunfähigkeit (incapacidad permanente) vorliegt, auch hier werden verschiedene Grade der Invalidität unterschieden. Von ihnen hängt der später auszuzahlende Betrag zu großen Teilen ab. Auch hier entscheidet der Ärzteausschuss.

Des Weiteren muss die Bemessungsgrundlage (base reguladora) berücksichtigt werden, und diese wiederum berechnet die Seguridad Social. Hierfür spielt etwa die Ursache für die Erwerbsunfähigkeit eine Rolle (häufige Krankheit, Arbeitsunfall etc.), ebenso das Alter (über oder unter 52 Jahre) oder auch die Frage, ob der Antragsteller eine Vollzeit- oder nur eine Teilzeitbeschäftigung hatte.

Je nach Grad der Erwerbsminderung gibt es per Gesetz festgelegte Mindestsummen, die der Staat Betroffenen auszahlen muss.

Dauerhafte Erwerbsminderung

Bei der dauerhaften Erwerbsminderung (incapacidad permanente parcial) geht man davon aus, dass die Leistungsfähigkeit einer Person durch eine Krankheit oder einen Unfall um 33 Prozent verringert ist. Da sie daher weiterhin arbeiten kann, erhält sie die Rente nicht jeden Monat, sondern lediglich als Einmalzahlung. Der Betrag entspricht 24 Monatsraten der Bemessungsgrundlage. Liegt keine Krankheit vor, die durch den Beruf ausgelöst worden ist, und auch kein Arbeitsunfall, muss der Antragsteller innerhalb der vergangenen zehn Jahre mindestens für einen Zeitraum von 1.800 Tagen Sozialbeiträge entrichtet haben.

Büro statt Baustelle

In den Grad der „dauerhaften Teil-Erwerbsminderung“ (incapacidad permanente total) fallen Personen, die ihrer ursprünglichen Beschäftigung nicht mehr nachgehen können, aber in anderen Branchen oder an einem an ihre neuen Bedürfnisse angepassten Arbeitsplatz sehr wohl weiterarbeiten können. Als Beispiel wird in der Pressemitteilung ein Maurer genannt, der ein Bein verloren hat und somit einen Bürojob ausüben kann. Er erhält eine lebenslange Invaliditätsrente, die 55 Prozent der Bemessungsgrundlage entspricht.

Da Personen über 55 auf dem Arbeitsmarkt schlechtere Chancen haben, kann die Summe auch auf 75 Prozent ausgeweitet werden. Wurde die Erwerbsunfähigkeit nicht durch die Berufsausübung ausgelöst, greift auch hier eine Mindestdauer, während der Antragsteller ins Sozialsystem eingezahlt haben muss. „Sie hängt vom Alter ab“, so Arbeitsrechtsexperte Font: Ist die Person unter 31 Jahre alt, muss sie ein Drittel der Zeit zwischen dem 16. Geburtstag und dem Zeitpunkt der Erkrankung eingezahlt haben.

Dauerhaft und 100 Prozent

Wer von dauerhafter, völliger Erwerbsunfähigkeit (incapacidad permanente absoluta) betroffen ist, kann aufgrund der Erkrankung oder infolge eines Unfalls gar nicht mehr arbeiten, sei es wegen erheblicher Mobilitätseinschränkungen oder schwerer und chronischer Erkrankungen wie Alzheimer oder rheumatischer Arthritis. Betroffene erhalten in diesem Fall lebenslang 100 Prozent der Bemessungsgrundlage ausgezahlt.

Ist ein Arbeitsunfall oder eine durch ungenügende Hygiene- oder Sicherheitsmaßnahmen am Arbeitsplatz ausgelöste Erkrankung die Ursache, kann der Prozentanteil sogar erhöht werden. Hat die Ursache dagegen nichts mit der Arbeit zu tun, gibt es auch hier von der Seguridad Social festgelegte Mindestzeiten, während denen der Antragsteller eingezahlt haben muss.

Zuschlag bei schweren Fällen

Liegt eine „hochgradige Erwerbsunfähigkeit" (gran invalidez) vor, dann benötigt der Antragsteller darüber hinaus sogar Hilfe, um im Alltag klarzukommen. Zusätzlich zu den 100 Prozent der Bemessungsgrundlage, die im Fall einer dauerhaften, völligen Erwerbsunfähigkeit ausgezahlt werden, ist deswegen ein monatlicher Zuschlag vorgesehen. Damit soll etwa Pflegepersonal bezahlt werden. Der Zusatzbetrag darf nicht weniger als 45 Prozent der Invaliditätsrente betragen. Auch bei diesem Grad gilt eine Mindestdauer für die bislang eingezahlten Sozialversicherungsbeiträge.

Fehlt nur noch der Antrag

Wer zuvor bereits als vorübergehend arbeitsunfähig (incapacidad temporal) eingestuft worden ist, kann sich, um sich die dauerhafte Arbeitsunfähigkeit (incapacidad permanente) bescheinigen zu lassen, an seinen behandelnden Arzt oder die Krankenversicherung für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten der Sozialversicherung (mutua) wenden.

„Sollten beide Stellen die Invaliditätsrente nicht für ihn beantragen, kann es der Betroffene auch selbst tun. Sollte der Antrag dann abgelehnt werden, muss innerhalb von 30 Tagen Einspruch eingelegt und anschließend Klage vor dem Sozialgericht erhoben werden“, erklärt Joan Font. In solchen Fällen, in denen ein Gericht eingeschaltet werden muss, könne der Prozess der Antragsstellung auch schon einmal sechs Monate oder sogar ein Jahr dauern, so der Experte.

Wurde einem Betroffenen schon eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit bescheinigt, kann dieser beantragen, dass die Einstufung wegen einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes überprüft wird und eine höhere Einstufung erfolgt. Die Anträge bearbeitet letztlich das Instituto Nacional de la Seguridad Social (INSS) oder die jeweilige Provinzdirektion (Dirección Provincial del INSS).

Information

Antragsformulare & Experten-Kontakt hier

Joan Font, Castell Abogados, Av. d’Alemanya, 2, Piso 4 B, Palma,

castellabogados.com, Tel.: 684-45 04 50

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