In dem neuen Ratgeber "Sorgenfrei leben unter Spaniens Sonne" gibt der frühere Sozialreferent der deutschen Botschaft in Madrid, Rainer Fuchs, Tipps zu Themen wie Wohnsitz, Rente, Erbschaft, Gesundheit und Pflege. Der promovierte Jurist und Ministerialrat a.D. war auch lange als Referatsleiter für „Internationale und europäische Sozialversicherung" im Bundesministerium für Arbeit und Sozia­les tätig.

Fall I: Die teure Privatklinik

Peter S. aus Hannover ist Rentner und lebt seit einigen Jahren den Sommer über auf Mallorca. Er ist sehr sportlich; eigentlich war er nie krank. Als er bemerkt, dass er beim morgendlichen Jogging auf der Strandpromenade mit seinen Freunden nicht mehr mithalten kann, geht er auf deren Rat zu einer deutschen Herzklinik in der Nähe seines spanischen Wohnortes. Diese setzt ihm sehr fachgerecht einen Stent ein, und er fühlt sich bald wieder fit - bis die Rechnung über 8.500 Euro ins Haus flattert. Seine deutsche Krankenkasse weigert sich, die Kosten zu übernehmen - zu Recht?

Antwort:

Die Kosten einer privaten stationären Behandlung in Spanien werden nur übernommen, wenn seine deutsche gesetzliche Krankenkasse vorher zugestimmt hat! Peter S. ist jetzt auf die Kulanz seiner Kasse angewiesen, damit er vielleicht trotzdem einen Teil seiner Kosten erstattet bekommt.

Fall II: In Deutschland oder in Spanien operieren lassen?

Hans M., Rentner aus Bremen, lebt seit zehn Jahren in einem Apartment in Andratx auf Mallorca. Seit einiger Zeit plagen ihn zunehmend Hüftschmerzen, und ein befreundeter Arzt hat ihm deutlich gemacht, dass kein Weg an einer künstlichen Hüfte vorbeiführt. Was soll er tun?

Antwort:

  • Wenn sich Hans M. als Dauerresident mit dem „Formular S?1" im spanischen Gesundheitszentrum angemeldet hat und eine spanische „Tarjeta Sanitaria" besitzt, kann er sich in ein öffentliches spanisches Krankenhaus einweisen und dort behandeln lassen. Allerdings wird er voraussichtlich erhebliche Wartezeiten in Kauf nehmen müssen. Da er aber auch die deutsche Gesundheitskarte besitzt, kann er zur Behandlung nach Deutschland fahren.
  • Und kann er als Dauerresident auf Kosten seiner Krankenkasse in eine (deutsche) Privatklinik in Spanien gehenAntwort: Nein! Er besitzt die spanische „Tarjeta Sanitaria" und ist wie ein Spanier in Spanien zu behandeln. Die spanische Krankenversicherung übernimmt nicht die Kosten einer privaten Behandlung.
  • Kann er als (Langzeit-)Tourist in eine (deutsche) Privatklinik in Spanien gehen?Antwort: In der Regel: Nein! Lebt er in Spanien als „Langzeittourist", hat er also noch seinen Lebensmittelpunkt und Wohnsitz in Deutschland, muss er grundsätzlich für eine solche Behandlung nach Deutschland zurückkehren, da er dann in Spanien nur sofort notwendige Behandlungen als „Aushilfsleistungen" erhält. Für die Behandlung in Spanien benötigt er dazu die vorherige Zustimmung seiner deutschen gesetzlichen Krankenkasse, die nicht ohne Weiteres erteilt wird. Genehmigt die Kasse die Behandlung, dann wird sie den Anteil übernehmen, der den Kosten einer Behandlung in Deutschland entspricht. Es gibt einige deutsche Kliniken in Spanien, die mit deutschen gesetzlichen Krankenkassen zusammenarbeiten und dem Patienten vor der Behandlung verbindliche Angaben über die Kosten machen können.

Fall III: Was sind private Krankenversicherungen in Spanien wert?

Sandra B. ist 69 Jahre alt und verbringt ihren Lebensabend gemeinsam mit ihrem spanischen Partner in Palma. Sie fühlt sich in Spanien zu Hause, sodass sie vor zwei Jahren alle Verbindungen nach Deutschland abgebrochen und auch ihre gesetzliche Krankenversicherung gekündigt hat. Sie hat für nur 76 Euro monatlich eine spanische Privatversicherung abgeschlossen. Als bei ihr Alters­diabetes festgestellt wird, verweigert diese Privatversicherung die Kostenübernahme der dadurch nötig gewordenen Dauerbehandlung, weil chronische Krankheiten nach dem Vertrag ausgeschlossen sind. Was kann sie tun?

Antwort:

Sehr wenig! Leider sind solche Fälle gar nicht so selten. Die preiswerten spanischen Privatversicherungen bieten keinen Vollschutz. Bei ernsten Krankheiten besteht dann oft gar keine Versicherung! Frau B. wird voraussichtlich auch nicht in die deutsche gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren können. Möglicherweise kann sie aber dem spanischen staatlichen Gesundheitsdienst beitreten, wenn sie eine Nebenbeschäftigung aufnimmt oder wenn sie mittellos wird.