Das Kündigen von Arbeitsverhältnissen ist in Spanien nicht so einfach. Wird ein Mitarbeiter entlassen, muss der Arbeitgeber in der Regel hohe Abfindungen zahlen – bei unbegründeten Entlassungen (despido improcedente) im Regelfall 45 Tagessätze für jedes Jahr, das das Anstellungsverhältnis gedauert hat. Kleines Rechenbeispiel: Wer zwei Jahre mit einem Jahresgehalt von 24.000 Euro gearbeitet hat, bekommt bei einer unbegründeten Entlassung eine Abfindung von etwa 6.000 Euro ausgezahlt, auf die er keine Einkommenssteuer zahlen muss.

Eine begründete Entlassung (despido por causa objetiva) kann betriebsbedingt (zum Beispiel bei ERE, siehe E-Paper oder Printausgabe) oder aufgrund mangelnder Anpassung des Arbeitnehmers (Beispiel: kann nicht mit Computern oder neuen Maschinen umgehen) erfolgen. In diesen Fällen verringert sich die Höhe der Abfindung.

Gar keine Abfindung erhält der Angestellte, wenn er die Kündigung durch sein eigenes Verhalten bedingt (despido procedente), zum Beispiel durch wiederholtes Zuspätkommen oder unentschuldigtes Fernbleiben von der Arbeit. Allerdings ist es für den Arbeitgeber meist schwer, ein solches Fehlverhalten nachzuweisen.

Natürlich versuchen viele Arbeitgeber, sich um die hohen Abfindungen herumzudrücken. Teilweise werden den Angestellten bei der Entlassung Einverständniserklärungen über die Höhe ihrer Abfindung vorgelegt. Wer diese unterschreibt, hat es hinterher schwer, die gesamte Abfindung zu erlangen. Deshalb gelten beim despido einige Grundregeln.

In jedem Fall muss man sich eine Kündigung schriftlich geben lassen. Wer die Entlassung nur mündlich erhält – vielleicht gar am Telefon –, sollte sich auf jeden Fall so schnell wie möglich zur Arbeitsstelle begeben und gegenüber dem Vorgesetzten und in Anwesenheit von Zeugen bekunden, dass man gerne weiterarbeiten möchte. Eine andere Möglichkeit ist es, den Betriebsrat des Unternehmens anzurufen, um ihm den Vorfall zu melden und zu fragen, ob eine Kündigung vorliegt oder nicht.

Durch diese Maßnahmen kann man verhindern, dass sich der Arbeitgeber durch einen leider allzu häufig praktizierten Trick um die Abfindung drückt. Manche Chefs sprechen am Telefon eine fristlose Kündigung aus, machen diese aber nicht aktenkundig. Wenn der Angestellte dann in den kommenden Tagen nicht zum Dienst erscheint, kann der Chef dies als unentschuldigtes Fernbleiben von der Arbeitsstelle interpretieren und daraus einen triftigen Entlassungsgrund stricken.

Wer eine Entlassung zur Unterschrift vorgelegt bekommt, sollte grundsätzlich mit dem Zusatz no conforme („nicht einverstanden") unterschreiben, um anschließend Rechtsmittel einlegen zu können. Außerdem sollte man das wirkliche Datum vermerken, da viele Firmen die Kündigung vordatieren, um die Frist für Einwände (20 Tage) zu verkürzen.

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