Parasailing-Unfall: Gericht legt 1,2 Millionen Euro Schmerzensgeld fest
Bei dem Unglück im Juli 2011 an der Playa de Palma war eine Urlauberin zu Tode gekommen
Ein Gericht in Palma hat eine Firma sowie zwei Versicherungsgesellschaften dazu verurteilt, einer portugiesischen Urlauberfamilie nach dem Unfall mit einem Parasailing-Schirm auf Mallorca knapp 1,2 Millionen Euro Schmerzensgeld zu zahlen. Bei dem Unfall im Juli vergangenen Jahres an der Playa de Palma war eine 54-jährige Urlauberin zu Tode gekommen, ihre 19-jährige Tochter wurde schwer verletzt und ist heute querschnittsgelähmt.
Ein starker Windstoß hatte den Parasailing-Schirm der Touristinnen erfasst, so dass die Frauen rund 500 Meter durch die Luft und schließlich gegen eine Palme geschleudert wurden. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der Bootsführer fahrlässig gehandelt habe, als er den Parasailing-Flug trotz des starken Windes in dem Gebiet durchführte.
Zurückgewiesen wurde die Argumentation des Veranstalters, wonach es sich um einen unvorhersehbaren Unglücksfall gehandelt habe. Der ungewöhnlich starke Wind von von bis zu 52 Stundenkilometern sei innerhalb von zwei Minuten aufgekommen. Augenzeugen sagten dagegen aus, dass dunkle Wolken aufgezogen waren und der Wind bereits Sonnenschirme durch die Luft gewirbelt hatte.
Die Versicherungsgesellschaften hatten vergeblich argumentiert, dass der Unfall von den Versicherungsbedingungen nicht gedeckt sei. Gegen das Urteil können Rechtsmittel eingelegt werden.
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