Verwaltungsgericht kippt Benimmregeln von Palma
Die Richter verweisen auf fehlende Zuständigkeiten für das Regelwerk, das vor allem an der Playa de Palma für Schlagzeilen sorgte
Das balearische Verwaltungsgericht hat die umstrittenen Benimmregeln, die die konservative Vorgängerregierung in Palma de Mallorca beschlossen hatte, mit einer Entscheidung vom Donnerstag (4.2.) gekippt. Die Richter begründen ihr Urteil mit fehlenden Zuständigkeiten der Stadtverwaltung. Geklagt hatte der Dachverband der Einwohnervereinigungen in Palma.
Die "Verordnung für zivilisiertes Miteinander" legte mit 113 Artikeln einen umfangreichen Normenkatalog zu Sittenfragen vor, der von der Reglementierung von Straßenkunst, Unterschriftensammlungen oder Kinderspielen auf öffentlichen Gehwegen über Verbote von Straßenverkauf, Trinkgelagen und Straßenprostitution bis hin zu Strafen für das Herumlaufen in Bikini oder Badehose in der Innenstadt reichte. Im Sommer 2014 wurde speziell an der Playa de Palma kontrolliert.
Der Anwalt des Anwohnerverbands hatte argumentiert, dass zahlreiche Artikel Grundrechte der Bürger verletzten und Sanktionen vorsahen, die die Regelungen im Strafgesetzbuch überstiegen. Die Richter folgten der Argumentation und bescheinigten den damals verantwortlichen Politikern Versäumnisse bei der Prüfung von Zuständigkeiten und bereits bestehenden Normen.
Die jetzige Linksregierung wollte die Benimmregeln ohnehin außer Kraft setzen. Im Fall der Playa de Palma gebe es auch so genügend gesetzliche Handhabe, um gegen Exzesse vorzugehen, heißt es. /ff
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