VW-Abgasskandal: Mallorca-Richter einigen sich auf Rechtsprechung
Gericht in Palma fällt richtungsweisendes Urteil in zweiter Instanz
Im Skandal um gefälschte Abgaswerte in VW-Fahrzeugen haben sich mehrere Richter auf Mallorca auf gemeinsame Kriterien in den Berufungsverfahren geeinigt. In einem von zehn Richtern unterschriebenen Urteil in zweiter Instanz gibt das Landgericht in Palma den Klägern das Recht, vom deutschen Autobauer Entschädigungen einzufordern.
Nach Bekanntwerden der manipulierten Abgaswerte hatten mehrere Geschädigte auf Mallorca gegen Verkäufer und Hersteller von Fahrzeugen der VW-Gruppe - dazu gehört auch die in Spanien beliebte Marke Seat - auf Entschädigung oder Rückgabe des Kaufpreises geklagt. In erster Instanz fielen die Urteile unterschiedlich aus. So erhielt eine Seat-Besitzerin 500 Euro Schadenersatz für den entstandenen Aufwand, andere Klagen gegen den Autobauer in Deutschland wurden abgewiesen.
Hintergrund: Plattform für betroffene Kunden
Das neue von mehreren Richtern unterschriebene Urteil soll nun einheitliche Kriterien für die künftige Rechtsprechung im Abgasskandal festlegen. Demnach sei es rechtens, den Autobauer zu verklagen, auch wenn das Fahrzeug bei einem Autohändler auf der Insel gekauft worden sei. Gleichzeitig wies das Gericht überzogene Entschädigungsforderungen in Höhe von mehreren Tausend Euro zurück. In dem nun unterzeichneten Urteil gestanden die Richter dem Kläger stattdessen 500 Euro zu. /tg
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