Katalanisch-Pflicht für Ärzte in Mallorcas öffentlichem Gesundheitssystem
Nur wenn Stellen nicht besetzt werden können, dürfen Bewerber ihre Sprachkenntnisse nachträglich nachweisen
Ärzte und Krankenpfleger, die im öffentlichen Gesundheitssystem auf Mallorca arbeiten wollen, müssen Katalanisch-Kenntnisse vorweisen können. Das sieht der am Dienstag (26.9.) bekannt gewordene Entwurf für eine neue Verordnung vor, mit der ein Gesetz aus dem vergangenen Jahr umgesetzt wird. Einzige Ausnahme: Gibt es nicht genügend Fachkräfte für eine Stelle, kommen auch Bewerber ohne Katalanisch-Kenntnisse zum Zug, müssen den Erwerb aber innerhalb von zwei Jahren nachträglich nachweisen.
Der Text ist ein Kompromiss der Regierungsparteien des Linksbündnisses - der Juniorpartner Més per Mallorca hatte gegenüber den Sozialisten auf die Katalanisch-Pflicht beharrt. So soll sichergestellt werden, dass alle Patienten auch auf Katalanisch behandelt werden können. Bewerbern steht ein spezielles sprachliches Weiterbildungsprogramm zur Verfügung, in das sich bereits mehr als 1.100 medizinische Fachkräfte eingeschrieben haben. Die Verordnung soll in den kommenden Monaten vom Kabinett beschlossen werden.
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