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Fall Cursach: Verteidiger des Disco-Königs erleiden herben Rückschlag

Das Oberlandesgericht lehnt einen Antrag ab, Richter und Staatsanwalt wegen Befangenheit und Verfahrensfehlern den Fall zu entziehen. Cursach bleibt in U-Haft

Fall Cursach: Verteidiger des Disco-Königs erleiden herben RückschlagFoto: DM

Die Verteidiger des als "Discokönig von Mallorca" bekannten Unternehmers Bartolomé Cursach mussten einen herben Rückschlag hinnehmen. Das Oberlandesgericht lehnte den Antrag ab, dem Richter und dem ermittelnden Staatsanwalt den Fall zu entziehen.

Wie berichtet hatte die Verteidigung mit großem Aufwand versucht, dem Fall eine neue Wende zu geben. Staatsanwaltschaft Miguel Ángel Subirán und Untersuchungsrichter Manuel Penalva wurden nicht nur der Befangenheit bezichtigt. Cursachs Anwälte zeigten sie auch wegen mutmaßlicher Straftaten an. Um ihren Nachforderungen mehr Druck zu verleihen, organisierte die Verteidigung Ende November eine Demonstration mit mehreren hundert Teilnehmern.

Das Oberlandesgericht lehnte die Anträge der Verteidigung ab und begründete die Entscheidung in einem ausführlichen Schreiben. Darin werden auch die Methoden der Verteidigung kritisiert. Gleichzeitig entschied das Gericht, die Untersuchungshaft für Bartolomé Cursach beizubehalten. Die Fluchtgefahr würde weiterhin bestehen. /tg

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