178,70 Euro musste eine Ryanair-Kundin bezahlen, weil sie ihre Bordkarte für den Mallorca-Flug nicht ausdrucken konnte. Die balearische Landesregierung griff den Fall auf - und forderte 24.000 Euro Entschädigung von der Lowcost-Airline. Die irische Fluggesellschaft hat gezahlt, legte allerdings Berufung gegen die Entscheidung ein, wie eine Sprecherin der Airline der MZ mitteilte.

Bereits im August 2020 hatte die Flugreisende eine Beschwerde beim balearischen Verbraucherministerium eingereicht, da sie den Aufpreis von fast 180 Euro fürs Ausdrucken der Bordkarte als "nicht verhältnismäßig" empfand - zumal ein Fehler auf der Internetseite von Ryanair dazu geführt hatte, dass sie das Reisedokument nicht selbst ausdrucken konnte.

Eine Einigung zwischen Ryanair und der Kundin konnte nicht erreicht werden, deshalb entschied der Generaldirektor für Verbraucherschutz auf den Balearen, Félix Alonso, im April 2021, gegen die Fluggesellschaft ein Verfahren einleiten zu lassen. Die Rede war zunächst von einem Bußgeld von 24.000 Euro - nicht zuletzt deshalb, weil weitere ähnliche Fälle anderer Reisender gemeldet wurden.

Statt zunächst weiterzukämpfen, gaben die Verantwortlichen nach und zahlten bereits im Dezember einen reduzierten Betrag von 19.200 Euro freiwillig an die Landesregierung - nicht zuletzt, weil sie ein Jahr zuvor bei einem ähnlichen Streitfall vor Gericht bereits verloren hatte.

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Dass es nicht das letzte Mal ist, dass das Verbraucherministerium gegen Ryanair vorgeht, zeigt ein aktuelles Beispiel. Erst vergangene Woche forderte die balearische Verwaltung die Fluggesellschaft erneut zu einer Bußgeldzahlung von 24.000 Euro auf, diesmal, weil die Verbraucherschutzorganisation FACUA angeprangert hatte, dass Passagiere auch für ihr Handgepäck in der Kabine einen Aufpreis zahlen müssen. Der Landesregierung zufolge ist dies eine "ausbeuterische Praxis", zumal mehrere Gerichtsurteile bereits bestätigt haben, dass kleine Rucksäcke nicht als kostenpflichtige Gepäckstücke gelten dürfen.

Das besondere Engagement der Landesregierung in diesem Bereich begründete Félix Alonso damit, dass die Bürger von Mallorca und den Nachbarinseln aufgrund der Insellage in hohem Maße von den Fluggesellschaften und ihren Bedinungen abhängig seien. Es sei wichtig, die Rechte der Fluggäste zu gewähren. /somo