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Fischerhäuschen auf der Finca S'Estaca bekommen eigene Kanalisation

Die Besitzer der Häuser mussten bislang ihre Abwässer unkontrolliert ins Meer kippen

Fischerhäuschen auf der Finca S'Estaca bekommen eigene KanalisationDM

Das idyllische Fleckchen S'Estaca in der Gemeinde Valldemossa im Westen von Mallorca lebt von seiner Abgeschiedenheit. Nicht zuletzt deshalb hat sich dort vor vielen Jahren in einer Finca dasSchauspielpaar Michael Douglas und Catherine Zeta-Jonesangesiedelt. Neben dem Anwesen der Hollywood-Stars gibt es in S'Estaca direkt am Meer rund 20 Fischerhäuschen, die von ihren Eigentümern in den heißen Monaten als Sommerhaus genutzt werden.

Bislang hatten diese Häuschen keinerlei Kanalisation, was sich nun mit einer Modifizierung der Bauvorschriften für Valldemossa ändern soll. Die Regelungen werden gerade auf den Weg gebracht und sehen neben dem Kanalsystem auch eine Kläranlage sowie eine Anlage vor, um das Wasser in die Höhe zu pumpen.

Bisher nur unkontrollierte Entsorgung

Die Häuschen verfügen derzeit nur über Klärgruben für die Fäkalabwässer, die dann unkontrolliert von den Felsen ins Meer gekippt werden. Diese Abwasserentsorgung wurde bereits im Juni 2023 vom balearischen Umweltministerium angezeigt. So steht es in einem Bericht der Umweltkommission der Balearen (CMAIB), die für die Bewertung der Auswirkungen des Projekts und die Abgabe der entsprechenden Stellungnahme zuständig ist.

Dieses Gremium befürwortet die Arbeiten, sofern eine Reihe von Bedingungen erfüllt sind. So solle die Gemeindeverwaltung die Eigentümer "unverzüglich" anweisen, ihre Klärgruben durch einen "bevollmächtigten Verwalter" entleeren zu lassen, der die "ordnungsgemäße Entsorgung" dieser Abwässer gewährleistet.

Eine Reihe von Bedingungen

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Diese Entleerung muss in regelmäßigen Abständen so lange erfolgen, bis die Häuser an die Kanalisation angeschlossen sind. Die Rohre sollen darüber hinaus unter den Steinstufen verlegt werden, die den Zugang zum Meer ermöglichen.

Der Bericht der Umweltkommission beinhaltet auch Forderungen der Denkmalschutzbehörde. Darin heißt es, dass bei der Erneuerung von Treppen und Pflastersteinen "die ursprüngliche Anordnung der Stufen zu beachten und die Originalsteine wieder einzubauen" sind.

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