Auch nach dem Ende der Jagd auf Kennzeichen D müssen Mallorca-Residenten mit deutschem Nummernschild mit unliebsamen Überraschungen rechnen. So kassierte der Deutsche Alexander Bilina am Freitag vergangener Woche (17.6.) nach eigenen Angaben einen Strafzettel in Höhe von 450 Euro.

Er habe seinen Landrover Defender nur für rund drei Minuten vor dem Abflugterminal geparkt, um Unterlagen einer Autovermietung abzuholen, so der 50-Jährige. „Als ich zu dem korrekt geparkten Auto zurückkam, bat mich ein Polizist, die Papiere des Autos vorzulegen und mich auszuweisen." Der Beamte habe ihm erklärt, dass er mit dem Wagen nicht auf Mallorca fahren dürfe. „Ich sollte das Auto abschließen und musste ihm zum Schalter der Air Berlin folgen, wo er zwei der Mitarbeiterinnen bat zu dolmetschen."

Bei der anschließenden Vorladung auf die Polizeistation habe er den Strafzettel erhalten sowie eine Vorladung zum Zoll für vergangenen Montag. Bei Nichterscheinen habe ihm der Polizist mit einem Besuch der Steuerfahndung gedroht.

Bei der Ortspolizei von Palma wird darauf verwiesen, dass man schon seit längerem keine Kennzeichen-D-Razzien mehr durchführe. Ein Sprecher geht davon aus, dass Bilina durch das Abstellen des Fahrzeugs auf dem Haltestreifen die Aufmerksamkeit des Beamten auf sich gezogen habe, der dann routinemäßig die Papiere überprüfte.

Die Behörden auf Mallorca suchen derzeit noch nach einer einheitlichen Interpretation der neuen Vorschriften. Die spanische Regierung hatte die Vorgaben zum Jahreswechsel aufgeweicht (MZ berichtete). Das umständliche und teure Verfahren zur Ummeldung ist nicht mehr vorgeschrieben, wohl aber die Zahlung der Zulassungssteuer. Der Sprecher der Ortspolizei betont, dass es sich um kein Verkehrs-, sondern ein Steuervergehen handle, bei dem das Auto nicht mehr beschlagnahmt werde. Die Ortspolizei verfolge gewöhnlich keine Steuerdelikte, leite aber Fälle im Rahmen von Routinekontrollen weiter. Fahrer sollten deswegen einen Nachweis über die Zahlung der Steuer mit sich führen.

Bilina lässt den Fall nun von einem Rechtsanwalt prüfen, hat aber auch einen Steuerberater beauftragt, die Zahlung der Zulassungssteuer in die Wege zu leiten. Die verhängte Strafe werde er jedoch vorerst nicht zahlen, „das sehe ich nicht ein". Der Deutsche räumt ein, dass sich das Auto seit mehr als zwei Jahren auf Mallorca befindet, es gehöre jedoch seiner Freundin, die keine Residentin sei und das Auto nur im Urlaub benutze. Ein Stellplatz im Parkhaus, wo das deutsche Kennzeichen weniger Aufmerksamkeit erregt hätte, sei nicht in Frage gekommen – wegen des zu hohen Dachgepäckträgers.

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