Die Vorladung für die Tochter des spanischen Königs Juan Carlos, die für den 27. April auf Mallorca geplant war, ist durch das balearische Oberlandesgericht aufgehoben worden. Das wurde am Dienstag (7.5.) bekannt. Die Vorladung für Cristina de Borbón hatte Untersuchungsrichter José Castro beantragt, die Staatsanwaltschaft hatte sich dagegen ausgesprochen. Gegen den Ehemann der Infantin, Iñaki Urdangarin, wird unter anderem wegen Veruntreuung und Steuerhinterziehung ermittelt.

Allerdings odneten die Richter des Oberlandesgerichts an, mutmaßliche Steuervergehen der Infantin zu untersuchen. Sie ist Teilhaberin von Aizoon S.L., einer Consulting-Agentur im Firmengeflecht rund um das angeblich gemeinnützige Institut Nóos.

Die Vorladung war Folge kompromittierender E-Mails, die der frühere Geschäftspartner von Urdangarin, Diego Torres, der Justiz übergeben hat. Torres hatte ausgesagt, dass man im Königshaus über die Geschäfte von Urdangarin auf dem Laufenden gewesen sei. Urdangarin hatte dies in seiner Aussage im Februar auf Mallorca bestritten.

Castro hatte in seiner Begründung für die Vorladung auf Indizien verwiesen, wonach Cristina in die Geschäfte verwickelt gewesen sei und ihre gesellschaftliche Stellung dazu beigetragen habe, Aufträge zu erhalten.

Urdangarin muss sich unter anderem wegen Verdacht auf Betrug, Veruntreuung und Steuerhinterziehung verantworten. Der Ex-Handball-Nationalspieler kassierte zwischen 2004 und 2006 Millionen­summen unter anderem von der balearischen Landesregierung für die Ausrichtung von Tagungen. Die Rechnungen waren nach Erkenntnissen der Ermittler aufgeblasen, Leistungen nicht nachvollziehbar.